Hallo Marina.
Wirklich was dazu sagen kann ich nicht, ich weiß aber durchaus, das gewisse "Schuppen, Ställe, Carpots, überdachte Unterstände etc." schon einer Baugenehmigung bedürfen. Unsere Geräteschuppen, der durchaus als Kaninchenstall dienen könnte, ist dem nachträglichen einreichen einer Baugenehmigung nur knapp entgangen, da die Größe etwas unter dem Limit lag. Es kommt da insbesondere auf die geschlossene Größe von oben an, durch den Kampf mussten wir nämlich wegen eines Carports.
Mein Rat an dich, rufe einfach beim zuständigen Landkreis deiner Gemeinde oder beim Stadtbauamt an. Die geben gerne Auskunft. Frag gezielt was du wissen willst, wichtig immer Daten Daten Daten, davon leben die Amtsangestellten. Wenn du da nicht weiter kommst, was ich mir nicht vorstellen kann, otfalls google und dann viel Spass beim wuseln durchs Deutsche Baurecht.
Vierliere nur nicht die Nerven!
Viel Spass