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BGH Urteil zu Haustierhaltung
ACF
geschrieben am 14.11.2007 um 08:43 Uhr
Guten Morgen,
habt Ihr das mitbekommen? Heute morgen habe ich im Radio gehört, daß heute wohl der BGH zu dem Thema "Dürfen Vermieter die Haustierhaltung verbieten?" tagt. Irgendwie habe ich gar nicht mitbekommen, daß es da überhaupt eine Klage gab.
Weiß da jemand Näheres?
Aber auf die Entscheidung darf man ja sehr gespannt sein.
Liebe Grüße
Claudia
Tilla
geschrieben am 14.11.2007 um 11:16 Uhr
Echt? Sind die doof? Dann werden ja massig Leute ihre Tiere wieder einfach aussetzen. Klasse. Also würde mein Vermieter mir meine Haustiere verbieten, würde ich wegen Einschränkung meiner Lebensqualität klagen. Außerdem wäre es doch gar nicht zumutbar, jemandem zu zwingen sein Tier abzugeben, wenn er es schon jahrelang hat.
Stellt Euch doch nur mal die alten Ommis mit ihren Hunden vor. Die sind doch ihr ganzer Lebensinhalt.
Heubären
geschrieben am 14.11.2007 um 11:24 Uhr
Vielleicht ist das ja auch pro Tierhaltung gemeint.
Aber ich hab weder was davon gehört, noch bei google-news was dazu gefunden. Keine Ahnung.
Tilla
geschrieben am 14.11.2007 um 11:37 Uhr
Ach so, ja das könnte natürlich auch sein. Siehste, ich geh wieder vom Schlimmsten aus.
Aber das die Vermieter es verbieten dürfen, wäre für mich am naheliegensten. Jedenfalls hier in Hamburg. Wo ja neuerdings kindergärten ne Schallschutzwand bauen müssen.
ACF
geschrieben am 14.11.2007 um 11:45 Uhr
Ich hab' nur was gehört von "wenn ja (verbieten) dann mit welcher Begründung"?
Werde auf jeden Fall Augen und Ohren offen halten. Denn das wäre ja wirklich zu blöd.
ACF
geschrieben am 14.11.2007 um 11:47 Uhr
Hier habe ich was gefunden:
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof verkündet heute ein Urteil zur Haltung von Haustieren in Mietwohnungen. Es geht um eine Vertragsklausel, wonach Tiere nur mit Billigung des Vermieters gehalten werden dürfen.
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Im konkreten Fall wollte der Mieter zwei Katzen in die Wohnung aufnehmen, aber der Vermieter verweigerte die Zustimmung. Der Tierfreund zog vor Gericht, doch das Landgericht Krefeld wies die Klage ab.
Der BGH will darüber entscheiden, ob Vermieter in ihrer Entscheidung völlig frei sind oder sachliche Gründe für ein Tierhaltungsverbot darlegen müssen.
Tilla
geschrieben am 14.11.2007 um 12:01 Uhr
Was ist so schlimm daran, wenn Tiere in einer wohnung wohnen. Die sind doch sauberer als viele menschen.
Und was machen die schon kaputt, was ein Mensch nicht kaputt machen könnte?
Gut, Merlin knabbert meine Tapete ab. Aber auch nur, weil die so alt ist, dass nur noch die 6 Schichten Farbe sie an der Wand halten und kein Tapetenkleister mehr. Merlin macht nur die Arbeit, die mein Vormieter bzw. Vermieter vor meinem Einzug nicht gemacht hat.
Klar, gibt es einen Unterschied bei Tieren. ich kann verstehen, wenn ein Vermieter nicht will, dass Giftschlangen gehalten werden oder Stinktiere. Aber sonst?
Heubären
geschrieben am 14.11.2007 um 12:35 Uhr
Naja, je nach Mensch kann ich das sogar bei Kaninchen verstehen.
Hab schonmal im TV was gesehen, wo die Kaninchen dann ein ganzes Zimmer für sich hatten, dafür aber Tapete, Putz, die Tür und der Teppich hinüber waren.
Dass dann Vermieter was dagegen haben, kann ich wohl schon verstehen.
Mann muss dann eben vor dem Einzug gut darlegen können, wie man sich die Sicherung vorstellt.
Dani
geschrieben am 14.11.2007 um 18:39 Uhr
es handelt sich dabei nur um die haltung von hunde und katzen!!! kleintiere dürfen nach wie vor gehalten werden, egal was im mietvertrag steht!

Jeany
geschrieben am 14.11.2007 um 18:56 Uhr
Habs grad im Radio gehört:
Man benötigt als Mieter keine Erlaubnis mehr vom Vermieter um Hunde und Katzen halten zu dürfen.. Nur wenn es exotisch wird braucht man eine Einverständnisserklärung!
ACF
geschrieben am 14.11.2007 um 19:50 Uhr
Na ja, ganz so ist es leider nicht.
Der BGH geht davon aus, daß Kleintiere in Käfigen gehalten werden. Ich möchte nicht wissen, was passiert, wenn bekannt wird, daß immer mehr Menschen z.B. ihre Kaninchen artgerecht halten und eben nicht im Käfig?
Auch ist nach wie vor nicht raus, ob der Kläger seine Katzen nun behalten darf oder nicht. Und Hunde dürfen bei entsprechendem Eintrag im Mietvertrag immer noch nicht gehalten werden.
Guggst Du hier:
(i)"Ob der Mieter die Katzen nun aufnehmen darf, bleibt aber vorerst offen. Der BGH verwies den Fall zur Klärung an das Landgericht Krefeld zurück."(/i)
Und hier:
(i)"Nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes (DMB) hat der BGH die Frage offen gelassen, ob auch Katzen zu den unproblematischen Kleintieren zählen. Nach der bisherigen Rechtsprechung sind Kleintiere solche, die im Käfig oder Aquarium gehalten werden, erläuterte DMB-Sprecher Ulrich Ropertz. Einige Gerichte zählten auch Zwerghunde dazu. Dagegen sind Vertragsklauseln, die eine Hundehaltung in der Mietwohnung verbieten, aus Sicht des Mieterbundes nach wie vor wirksam."(/i)
Jeany
geschrieben am 14.11.2007 um 19:53 Uhr
Oki! Hab nur das wiedergegeben, was die grad im Radio gesagt haben!
Böses Radio!

Olli
geschrieben am 14.11.2007 um 19:56 Uhr
Das ist doch völlig wumpe. Ob die nun im Käfig hocken oder in der Wohnung frei rumrennen, eine Belästigung für andere Mieter sind sie so oder so nicht. Gut, für Schäden, die sie in der eigenen Wohnung anrichten, muß man natürlich beim Auszug aufkommen, aber da man ja meistens eh beim Auszug renovieren muß, kann es dem Vermieter doch sowieso egal sein ob die alten Tapeten nun angeknabbert waren oder nicht. Gut, wenn die Türen und/oder Rahmen auch angeknabbert sind hat man eben das Pech und muß diese ggf. ersetzen...
Tilla
geschrieben am 14.11.2007 um 23:59 Uhr
MERLIN! Pfui, weg vom Türrahmen!

ACF
geschrieben am 15.11.2007 um 09:42 Uhr
Ist ja auch nicht meine Meinung.
Ich geb' ja nur den Unsinn wieder, den sich verquere Hirne so ausdenken
Die spinnen doch echt alle
