Ursprüngliche Ansicht darstellen: Neues zum Mietrecht

Susanne
geschrieben am 16.01.2008 um 12:56 Uhr
Bundesgerichtshof stärkt Mieterrechte bei der Kleintierhaltung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer Entscheidung vom 14.11.2007 (AZ: VIII ZR 340/06) die Position von
Mietern, die in der gemieteten Wohnung Tiere halten wollen, deutlich verbessert.
Auf den Punkt gebracht bedeutet die neue Rechtsprechung nun, daß die Haltung von Kleintieren wie Kaninchen
und Meerschweinchen etc. keiner Genehmigung seitens des Vermieters bedarf und somit nicht verboten werden
kann. Im Rechtsdeutsch heißt das „...daß die genannten Tiergruppen grundsätzlich als vertragsgemäßer
Gebrauch der Mietsache anzusehen sind“.

Weiterhin wird jedoch nicht konkret dargelegt, in welchem Rahmen dieser „vertragsgemäße Gebrauch der
Mietsache“ sich bewegt – sprich, wie hoch die Anzahl der genannten Kleintiere, die der Mieter in der
Mietwohnung zu halten gedenkt, sein darf. Dies obliegt wieder in jedem einzelnen Fall der Beurteilung des
zuständigen Richters. Kann also sein, daß der eine Richter 8 oder mehr in der Wohnung/Haus gehaltene
Kleintiere als „vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache“ beurteilt, ein anderer Richter aber möglicherweise
schon bei 4 Tieren die Grenze zieht. Krude Juristen-Mauschelei!


Wohnungseigentümer: kein generelles Tierhaltungsverbot möglich!
Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat mit Beschluß vom 2.11.2006, AZ 5W154/06 den Erlaß einer
Eigentümergemeinschaft für rechtswidrig erklärt, in welchem die Haltung jeglicher Haustiere verboten war. Eine
Tierhaltung kann jedenfalls dann nicht verboten werden, wenn sie für andere Wohnungseigentümer keine
Nachteile verursacht, Grundlage ist hier der Eigentumsschutz des Grundgesetzes zum „Recht der freien
Entfaltung der Persönlichkeit“, was die Tierhaltung mit einbezieht.

Jedoch muß es von der Eigentümergemeinschaft nicht akzeptiert werden, wenn die Tierhaltung Belästigungen
wie erhebliche Gerüche und Geräusche oder gar Gefahren (Reptilienhaltung, sogenannte „Kampfhunde“ etc.) für
die Gemeinschaft verursacht.

(Quelle: Rodentia Nr. 41).
Quokka
geschrieben am 16.01.2008 um 13:10 Uhr
Danke für die Info, Susanne!

Es ist wirklich schade, über was man sich in der heutigen Zeit alles vor Gericht streiten muss.

Auch wenn es soweit positiv für "unsereins" ist. Das Schlimme ist doch, dass dann wieder irgendwelche Menschen, die von der Thematik keine Ahnung haben, entscheiden, was noch "im Rahmen" ist..und am besten auch noch, wie man seine Tiere zu halten hat.

KirstenHH
geschrieben am 16.01.2008 um 13:34 Uhr
Susanne, gut das du das hier reingestellt hast, denn ich denke, viele Mieter wissen leider immer noch nicht, dass Kleintierhaltung nicht verboten werden kann.

Aber erschreckend ist auch, wie brutal und blöd einige Mitmenschen sind. Als ich letzes Jahr unseren Nachbarn gesagt habe, dass er mir Kleintierhaltung auf "meiner" (angemieteten) Terrasse (mit Garten) nicht verbieten kann, wurde er echt ausfallend. So wie der sich benommen hat, wollte ich meine Tiere da nicht lassen (es gibt in unserer Gesellschaft leider ja auch Tierquäler, wie wir immer wieder sehen müssen) - also, Recht allein hilft leider nicht immer (jedenfalls bei Außenhaltung)
BERNHARD
geschrieben am 16.01.2008 um 14:04 Uhr
hallo ...

es beruhigt ja ungemein wenn man weiss das man kleintiere halten darf.
doch wenn man wie bei mir auf vermieter trifft die absolut gegen tierhaltung sind hat man einen schweren stand. es kostet einen viele nerven und die lebensqualität in dieser wohnung schwindet gen null !!!
was nützt es einen wenn man recht bekommt aber im ständigen klinsch mit dem vermieter leben muss ?? ich sage euch diese situation ist unerträglich.

aber trotz allem sollte man sich nicht einschüchtern lassen und auf sein recht der kleintierhaltung bestehen.

lg maren
SabrinaN
geschrieben am 16.01.2008 um 16:10 Uhr
Wie wahr, wie wahr! Recht haben ist die eine Sache....aber das dann richtig durchzusetzen und damit gut zu leben ist die andere..bescheuerte Welt in der wir leben /wirdoof
ACF
geschrieben am 16.01.2008 um 17:36 Uhr
So einfach ist es leider nicht.
Kaninchen werden nach wie vor als Käfigtiere betrachtet. Guggt ihr hier, da hatten wir das schon mal:
//www.sweetrabbits.de/f101/dyn.html?x=641639229&_TID=6101
Olli
geschrieben am 16.01.2008 um 18:15 Uhr
Naja, nun gut, aber ein selbstgebautes Gehege mit den nötigen Maßen ist letztendlich auch nichts anderes als ein Käfig, nur eben wesentlich größer als der zu kaufende Schrott!
Ist eben alles auch immer Definitions- und Auslegungssache...
SonjaT
geschrieben am 28.06.2008 um 16:57 Uhr
Aaaah ich danke Dir!

Hm... aber so ne Wohnung würd ich dennoch nicht nehmen. Kann nur Ärger geben... Ich geh immer vom Schlimmsten aus *sorry*
Sylke
geschrieben am 28.06.2008 um 17:16 Uhr
Das schrieb ich ja auch im passenden Beitrag. Du bist nur im falschen Beitrag gelandet, weil das Forum wieder "lebt".

Gruß Sylke
NiSi
geschrieben am 28.06.2008 um 20:05 Uhr
Ok..also wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe, darf ich tiere halten...

...werde allerdings trotzdem vorher nochmal nachfragen...

danke für die vielen antworten
ACF
geschrieben am 23.07.2008 um 15:32 Uhr
Manno, warum landet man immer im falschen Thread, wenn man mal einen Link geöffnet hat
DasKaninchen
geschrieben am 02.09.2008 um 12:24 Uhr
Oh , ann kann sie uns ja nicht rausschmeissen !



EDIT : oh , falsches Thema , sorry !