Ersteinmal vielen Dank für Eure schnellen Antworten!
Also, zum Thema Lüften habe ich dies hier gefunden: http://biomess.de/biomess-Site/mietminderung.htm
Aufforderung zur Mängelbeseitigung an Vermieter ist geschrieben, werfe ich morgen in dessen Briefkasten.
Nachbarn fragen ist ein Problem, die die neben uns gewohnt hatte hatte auch feuchte Wände aber (noch?) keinen Schimmel, und zwei der drei übrigen Wohnungen werden von den Vermietern bewohnt.
Oberflächlich entfernt habe ich den Schimmel mit einem Spezialspray aus dem Baumarkt (auf Sauerstoffbasis), hatte noch welches von früher (vor zwei Jahren ließ ich mich damit abspeisen, ich hätte falsch gelüftet, aber man lernt ja dazu!)
Keller sind extrem feucht, Dachboden ist meiner Meinung nach ebenfalls feucht, aber dafür fühlt sich niemand zuständig.
Reparierte Risse sind in der Außenwand deutlich zu erkennen.
Fenster sind undicht, alle Außenwände feucht (auch beim Anfassen), die Oberlichter sind fast ständig beschlagen (Wir lüften nach der Methode "alle Fenster weit auf und Durchzug", außer im Wohnzimmer, da machen wir die Fenster ohne Zug weit auf wg. der Nins), Schimmelbildung an den Fensterdichtungen, Wasser auf den Fensterbänken...
Wegen dieser ganzen Punkte brauchen wir einen unabhängigen Gutachter (einen Bausachverständigen), damit dieser ganze Sch... endlich mal behoben wird und die Vermieter nicht erst auf die Idee kommen, uns das in Rechnung zu stellen! Die Frage ist wirklich, wie man den erzwingen kann. Mit Messungen der Luftfeuchtigkeit ist es nicht getan, das kann ich selbst machen. Hier muß mal die komplette Bausubstanz geprüft werden! Nachdem ich vor einiger Zeit einem Bautechniker mal Fotos gezeigt hatte, meinte der nur, dass es ihn nicht wundern würde, dass wir feuchte Wände haben.
Ach ja: Es ist ein altes Haus! Wurde wohl mal teilrenoviert.