Ursprüngliche Ansicht darstellen: mal nen rat sucht

Puschel
geschrieben am 04.03.2008 um 10:16 Uhr
morgen, ich ahbe gerade das ganze internet auf den kopf gestellt, weil ich wissen will wie es mit diesen fall steht. der ist aktuell im meinenf reundeskreis und keiner kann was genaueres sagen:

meine freundin wurde gekündigt und kriegt ein schreiben ds sie das weihnachtsgeld zurückzahlen muss. sie hat letztes jahr im apri bei der firma angefangen .

und da gehen jetzt die meinungen auseinander, kann die firma dsa geld wirklich zurückfordern oder nur wenn sie gekündigt hätte. oder muss es vom grund abhängen oder warum dann.

ich danke euch für eure antwort
Sylke
geschrieben am 04.03.2008 um 10:21 Uhr
Sorry, damit kenne ich mich überhaupt nicht aus. Aber: Was ist ein dall?

Gruß Sylke
SonjaT
geschrieben am 04.03.2008 um 10:22 Uhr
Ich glaub sie meint FALL
Puschel
geschrieben am 04.03.2008 um 10:24 Uhr
jepp habe es schon geändert. sry. habe es beim durchlesen nciht gesehen.
Widderchen
geschrieben am 04.03.2008 um 10:46 Uhr
Ist sie beim öffentlichen Dienst oder freie Wirtschaft?
Puschel
geschrieben am 04.03.2008 um 10:50 Uhr
sie aht im verkauf gearbeitet. also im einzelhandel
Widderchen
geschrieben am 04.03.2008 um 10:53 Uhr
Also ich glaub, das der Arbeitgeber das Recht hat zu sagen, das sie das Weihnachtsgeld zurückzahlen muss, vor allem, weil wir ja erst März haben.
Ich weiß nur nicht ob sie es in voller Höhe zurückzahlen muss!

Aber das müsste auch in ihrem Arbeitsvertrag stehen!!
Puschel
geschrieben am 04.03.2008 um 10:58 Uhr
ok ich danke dir. dann werde ich sie mal fragen. dankeschön
Widderchen
geschrieben am 04.03.2008 um 11:04 Uhr
keine Ursache.....
Tiffi
geschrieben am 04.03.2008 um 12:53 Uhr
Also bei uns ist es so, dass das Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden kann wenn man vor dem 01.04. nicht mehr im Arbeitsverhältnis steht. Es wird aber meist mit den noch offenen Vergütungen (sie bekommt ja wahrscheinlich nächsten Monat noch das Gehalt von diesem Monat gezahlt) verrechnet wird...

Widderchen
geschrieben am 04.03.2008 um 13:16 Uhr
im großen und ganzen, kommt aber das selbe bei raus

Ich wusse es nicht so genau bis wann man es zurück zahlen muss...
Brina83
geschrieben am 04.03.2008 um 13:35 Uhr
Wie sieht denn ihr Arbeitsvertag aus? Ist in diesem festgehalten, dass sie Weihnachtsgeld bekommt oder ist das "aus Freundlichkeit", also ohne jegliche vertragliche Grundlage gezahlt worden?

Guck mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Weihnachtsgeld

Da steht z.B. drin, dass im Arbeitsvertrag vereinbart werden kann, aus welchen Gründen oder ähnliches Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden muss.
Giebschen
geschrieben am 04.03.2008 um 14:14 Uhr
Wenn auf der Abrechnung vom Dezember "freiwillige Zahlung" steht, kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld bei einem Ausscheiden vor dem 01.April des Folgejahres, zurückfordern.
Puschel
geschrieben am 04.03.2008 um 15:02 Uhr
halo habe ihr es gesagt sie schaut heute abend im vertrag nach. ich sages chon mal danke