Hallo Katharina,
erstmal

hier bei uns.
Leider hast du dir die Infos bei uns nicht richtig durchgelesen, ein erwachsenes Tier sollte man nicht mit einem "Baby" vergesellschaften, weil es sich bei Rangordnungskämpfen nicht wehren kann und wohlmöglich arg verletzt werden kann.
Aber das ist nun nicht mehr rückgängig zu machen, nun ist er ja da.
Wo hast du den kleinen denn her? Wurde er einem TA bereits vorgesellt und ist geimpft (RHD und Myxo)?
Zunächst einmal sollten beide voneinander getrennt wohnen, in unterschiedlichen Räumen, ohne Sicht- und Geruchskontakt.
Dann muss der kleine unbedingt noch vor der 12. Lebenswoche kastriert werden.
Die Vergesellschaftung sollte unbedingt auf neutralem Raum stattfinden, wenn der kleine die Kastra gut überstanden hat und mindestens 4-5 Monate ist.
Wenn deine Häsin jedoch vom Charakter her eine sehr ruhige ist, könntest du die beiden allerdings auch schon früher zusammensetzen, gleich nach der Kastra, aber nur wenn du dir sicher bist, das sie dem kleinen nichts tun würde.
Eine Käfighaltung ist unbedingt auch bei einer Vergesellschaftung zu vermeiden.
Auch sollten Kaninchen nicht nur stundenweise in einen solchen eingesperrt werden, dafür gibt es bei Wohhnungshaltung diese Gehegegitter http://cgi.ebay.de/Freilauf-Gehege-Freilaufgehege-Freigehege-8-teilig-Neu_W0QQitemZ200166940840QQihZ010QQcategoryZ63110QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
oder man baut sich aus Dachlatten und Maschendraht ein Gehege selbst für die Wohnung.
Wie groß ist denn das Bad oder die Küche ?
Den vergesellschaftungsflyer findest du hier //www.sweetrabbits.de/infoblatt-gesellschaft.pdf
Dort wird alles noch mal genauestens beschrieben.
Beispiele für viele Innengehege sind hier zu finden: //www.sweetrabbits.de/f101/dyn.html?x=118321831&_TID=4531
LG Andrea