Hallo und

bei Sweetrabbits, Claudia!
Nun, was Du gelesen hast stimmt zum Teil. Um eine ungewollte Schwangerschaft zu verhindern sollte das Böckchen nach der Kastration wirklich eine Kastrationsfrist alleine sein, allerdings beträgt diese nicht 4 sondern 6 Wochen!
Das ist dadurch begründet, daß sich noch bis zu 6 Wochen nach der Kastration befruchtungsfähige Spermien im Böckchen befinden können, erst nach 6 Wochen kann zu 100% sichergestellt sein, daß es zu keiner Schwangerschaft mehr kommen kann.
Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wenn das Böckchen noch vor der 12. Woche kastriert wird (das ist dann eine Frühkastration, die zwischen der 10. und 12. Lebenswoche erfolgen kann), dann kann man auf die Kastrationsfrist verzichten, da die Böckchen erst ab der 12. Woche geschlechtsreif werden. In dem Fall sollte man dann nur ein paar Tage warten, bis die Wunde einigermaßen verheilt ist, damit sie bei möglichen Rangordnungskämpfen nicht wieder aufreißt.
Es gibt allerdings viele Tierärzte, die diese Frühkastrationen nicht durchführen, sei es weil sie es nicht konnen, sei es weil sie es sich nicht zutrauen, wer weiß.
Aber wie gesagt, wenn das Böckchen bei der Kastration älter als 12 Wochen ist, muß es anschließend noch 6 Wochen alleine bleiben, damit man wirklich sichergehen kann, daß nichts mehr in Hinsicht auf Nachwuchs passieren kann.