Ursprüngliche Ansicht darstellen: VG nach Kastration

Girasol
geschrieben am 17.11.2007 um 20:35 Uhr
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hab direkt mal eine frage...

ich hab ein mänliches löwenkopfkaninchen, das nächsten freitag kastriert wird.
(bin schon ganz schön nervös derswegen und hoffe so das alles gut geht!) Also mein kleiner Blacky soll natürlich nicht alleine bleiden , deshalb soll so schnell wie möglich eine freundin her... nun ist meine frage, wie lang muss ich mit der VG nach der op warten? ich hab mal gelesen das man mind. 4 wochen warten soll. stimmt das?

Vielen dank schon mal für eure antworten.

Olli
geschrieben am 17.11.2007 um 23:59 Uhr
Hallo und bei Sweetrabbits, Claudia!

Nun, was Du gelesen hast stimmt zum Teil. Um eine ungewollte Schwangerschaft zu verhindern sollte das Böckchen nach der Kastration wirklich eine Kastrationsfrist alleine sein, allerdings beträgt diese nicht 4 sondern 6 Wochen!
Das ist dadurch begründet, daß sich noch bis zu 6 Wochen nach der Kastration befruchtungsfähige Spermien im Böckchen befinden können, erst nach 6 Wochen kann zu 100% sichergestellt sein, daß es zu keiner Schwangerschaft mehr kommen kann.
Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wenn das Böckchen noch vor der 12. Woche kastriert wird (das ist dann eine Frühkastration, die zwischen der 10. und 12. Lebenswoche erfolgen kann), dann kann man auf die Kastrationsfrist verzichten, da die Böckchen erst ab der 12. Woche geschlechtsreif werden. In dem Fall sollte man dann nur ein paar Tage warten, bis die Wunde einigermaßen verheilt ist, damit sie bei möglichen Rangordnungskämpfen nicht wieder aufreißt.
Es gibt allerdings viele Tierärzte, die diese Frühkastrationen nicht durchführen, sei es weil sie es nicht konnen, sei es weil sie es sich nicht zutrauen, wer weiß.
Aber wie gesagt, wenn das Böckchen bei der Kastration älter als 12 Wochen ist, muß es anschließend noch 6 Wochen alleine bleiben, damit man wirklich sichergehen kann, daß nichts mehr in Hinsicht auf Nachwuchs passieren kann.
Sylke
geschrieben am 18.11.2007 um 11:18 Uhr
Hallo und

Olli hat ja schon alles zur Kastration gesagt!
Hier noch der Flyer für die Vergesellschaftung der Kaninchen, denn da muss man sich an Regeln halten! //www.sweetrabbits.de/infoblatt-gesellschaft.pdf

Gruß Sylke
Girasol
geschrieben am 18.11.2007 um 13:34 Uhr
Vielen dank für die schnellen und lieben antworten. Eine frage hätte ich aber noch ...

Ich wollte das weibchen aus dem tierheim holen, da ich denke das auch diesen tieren ein schönes leben ermöglicht werden sollte. Jetzt frag ich mich nur wie alt das weibchen am besten sein sollte, da mein rammler 6 monate alt ist. und das weibchen muss dann auch erstmal in quarantäne (<- schreibt man das so??? ), richtig?

entschuldigt die vielen fragen aber bin noch recht neu auf dem gebiet und will ja nix falsch machen...

Olli
geschrieben am 18.11.2007 um 13:54 Uhr
Du brauchst Dich doch nicht zu entschuldigen! Wir sind ja zum Helfen da, und es ist sehr gut daß Du Dich vorher informierst und nicht erst was machst und dann im Nachhinein Informationen zusammenträgst!
Da Dein Rammler ja schon 6 Monate alt ist, wird er nach der Kastration also die 6 Wochen Kastrafrist alleine absitzen müssen... Zur Dame: man sollte erwachsene Tiere nicht mit Jungtieren vergesellschaften, aber mit über 6 Monaten ist Dein Rammler alt genug, um auch mit einem erwachsenen Tier zusammenkommen zu können. Wenn die Dame etwa gleicalt wäre wäre es natürlich super, aber fall gerade keine in dem Alter im Tierheim ist, kann sie auch ruhig älter sein, ein Altersunterschied von 4 Jahren ist bei erwachsenen Tieren in der Regel kein Problem (es kann sogar mit größeren Altersunterschieden gutgehen).