Hey,
ich geb mal meine rechtliche Meinung ab (habe Jura studiert und mache gerade Referendariat).
Vorab: In meinen Jurabüchern hab ich nichts dazu gefunden, ist also alles mein eigener Senf
Ich würde einen solchen "Schutzvertrag" als Vertrag eigener Art sehen (da er im BGB nicht geregelt ist), man könnte ihn aber auch als Kaufvertrag mit auflösender Bedingung sehen, wie Heubären schrieb. Letztlich wollen aber die Parteien eher keinen "normalen" Kaufvertrag, sondern gerade etwas anderes.
Der "Abegebende" verpflichtet sich, dass Eigentum an dem Tier zu übertragen, der "Annehmende" die Schutzgebühr zu zahlen, sowie weitere Punkte einzuhalten (die dann jeweils im Vertrag zumindest grob angerissen werden).
Grundsätzlich ist so ein Vertrag damit bindend, wenn er nicht sittenwidrig ist, was beispielsweise in dem Fall sein könnte, den Heubären meinte (jederzeitiges Zutrittsrecht zur Wohnung des anderen Teils).
Anschließend überträgt der "Abgebende" das Eigentum an dem Tier auf den "Annehmenden". (was ein anderer Vertrag ist)
Wenn es dann zu Schwierigkeiten mit der artgerechten Haltung kommt, kann der "Abgebende" ggfs. gerichtlich auf Erfüllung des Schutzvertrages klagen. Das Gericht müsste dann auslegen, ob der "Annehmende" den Vertrag verletzt hat. Wenn ja, dann wird das Gericht ihn zur Leistung verurteilen. Wenn der "Annehmende" sich dann immer noch nicht beugt, dann kann der "Abgebende" ihn durch Zwangsvollstreckung zur Erbringung dieser (meiner Meinung nach unvertretbaren, d.h. nur von ihm zu leistenden) Handlung bringen. Das würde dann durch Auferlegung eines Ordnungsgeldes passieren.
Problematisch dabei ist natürlich zum einen die Auslegung des Vertrages (genau wie Heubären schon schrieb) und die Beweisbarkeit der Vertragsverstöße (wie will ich darlegen und beweisen, dass der andere seine Tiere nur im Käfig hält, etc.).
Möglich wäre natürlich auch, sich vertraglich den Rücktritt vorzubehalten, für den Fall, dass der Schutzvertrag nicht eingehalten wird. Dann hat der "Abgebende" einen Anspruch auf Rückübereignung des Tieres (und kann diesen gegebenfalls klageweise durchsetzen)
So, das war meine Meinung dazu.
