Ursprüngliche Ansicht darstellen:
Helft mit und bekämpft das gesetz FÜR zoophile/sodimisten!
kirsHii
geschrieben am 03.02.2009 um 01:16 Uhr
Hallo Leute...
Ich bin geschockt, ich wusste gar nicht dass es so etwas überhaupt gibt?!
in DE ist seit 1969 erlaubt, geschlechtsverkehr mit tieren zu haben
im Gesetz steht es so, als ob ein Tier nur ein Gegenstand wäre <:(
ihr helft sehr wenn ihr die U-Liste ausdruckt und austeilt hier der Link:http://www.stummeschreie.info/
olafundlucas
geschrieben am 03.02.2009 um 10:52 Uhr
es soll ein Gesetz DAFÜR geben ?
Das Tiere "nur" als eine Sache vor dem Gesetz gelten, ist leider nichts neues.
Magst du mal den Paragraphen und das Gesetzbuch hier reinschreiben ?
LG Andrea
Evi
geschrieben am 03.02.2009 um 11:32 Uhr
Soweit ich weiß, gab es früher ein Gesetz dagegeben und dieses wurde aufgehoben. Somit ist das ganze nicht mehr strafbar.
Schau mal hier: http://www.verschwiegenes-tierleid-online.de/rechtslage.teil%201.htm
Moni88
geschrieben am 03.02.2009 um 11:53 Uhr
Bei uns im Ort hat sich mal ein Teenager an einer Milchkuh vergangen. Der Bauer erstattete Anzeige.
Der Teenager war in mehrere Delikte verwickelt.
Ich finde sowas einfach nur krank.
kirsHii
geschrieben am 03.02.2009 um 12:15 Uhr
HuHu..
ich find den Teil aus dem gesetzbuch nicht

wenn ich ihn finde stell ich ihn natürlich rein.
irgendwie steht da: "jede art von sexueller befriedigung kann an einem Tier ausgeführt werden
etc.."
irgendwie sowas, wie als ob das Tier eine Sache wäre :((
ich hab die U-liste ausgedruckt und in der schule verteilt..
hoffe es bringt was.
@Moni: Es steht auch im Gesetzt dass sexuelle nötigung an anderer Tieren, wenn die Tiere schaden nehmen mit geldbusse beschtraft wird...
solche Menschen gehören in eine Psychatrie, man sollte sie damit nicht unterschtützen
Lg
Mausilein
geschrieben am 03.02.2009 um 12:41 Uhr
Eine Pharagraph hab ich gefunden.
§ 184a
Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften
Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle:http://dejure.org/gesetze/StGB/184a.html
Brownie
geschrieben am 03.02.2009 um 12:42 Uhr
Bei meiner Freundin im Ort gab es mal einen älteren Mann, der sich mehrmals an zwei Ponys und einem Esel vergangen hat,... er wurde zwar angezeigt, aber ich weiß nicht was daraus wurde ...

Manche Menschen haben einfach einen an der Klatsche, die gehören weggesperrt
Susanne
geschrieben am 03.02.2009 um 12:48 Uhr
Abgesehen davon, dass ich keinen eindeutigenText dazu finde, der das befürwortet, müsste ich mich zunächst darüber belesen. Verachtungswürdig ist das allemal und dass wohl jeder von uns eine Unterschrift dagegen leisten würde, bleibt unwidersprochen.
Bedenklich finde ich, dass Du Dich damit beschäftigst, die von Dir angegebene Seite weist ausdrücklich daraufhin, dass für Menschen unter 18 diese Seite und die Bilder nicht geeignet sind. Es bedeutet nicht, dass man sich damit nicht beschäftigen sollte, aber in einem gewissen Alter seelischer Schaden entstehen kann.
Ich bin ein wenig erschrocken über die immer wieder von Euch geposteten Abartigkeiten, die man nur findet, wenn man lange und intensiv danach sucht.
Mir sind solche Scheusslichkeiten bekannt, ich bin neben meiner Tätigkeit mit den Kaninchen immer mit wachem Auge unterwegs und unterschreibe jegliche Petitionen aller Art gegen den Missbrauch von Tieren und sonstig anhängigen Dingen, die Tieren schaden. Aber was ihr hier zum Teil bringt, lässt mich eigentlich darüber nachdenken, womit ihr Euch so den ganzen Tag beschäftigt. Im Alter von 13 Jahren sollten Deine Eltern Dich ein wenig mehr vor diesen Dingen schützen, Du bekommst noch früh genug das Elend dieser Welt in voller Breite zu spüren.
Es braucht eine gewisse seelische Festigkeit, damit klar zu kommen. Da hab' ja selbst ich manchmal Probleme.
kirsHii
geschrieben am 03.02.2009 um 13:03 Uhr
HuHu Susanne, diese Seite habe ich von Rabbitsrescue. dort war ein Beitrag zu sehen.
Ich ging auf die Seite, da steht Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass (rot)Teile der Texte (/rot)oder auch(rot) Bilder (/rot).
Ich bin noch klar im Kopf und schaue mir diese Bilder natürlich nicht an.
Ich suche auch nicht intensiv nach solchen sachen. ich war einfach nur auf Rabbits Rescue und habe diesen beitrag gesehen. diese Frau bat um U-schriften und stellte den Link der Seite ein.
Sowas ist nicht normal und ich kann dass nicht einfach ignorieren..
deshalb stelle auch ich hier einen Beitrag dazu ein, weil wenn viele Unterschreiben, kann man es zu etwas bringen.
Ich habe noch NIE irgendwie im Google oder so Tierquälerei eingegeben, normal schaue ich
mir auch keine Videos an, auch keine Bilder. Es kränk mich schon einbisschen, schliesslich will
ich doch nur helfen, und ich habe keine Bilder oder Videos reingestellt <:( meine begründung ist, dass ich was dagegen tun will und um eure Unterschriften bitte..
Lg
Evi
geschrieben am 03.02.2009 um 13:32 Uhr
Naja, das stimmt nicht so ganz. Schau mal hier: (linkto)24241(/linkto)
Aber um zum Thema zurück zu kommen, solange keiner den Gesetzestext nennen kann, ist es auch schwer dagegen Unterschriften zu sammeln.
Liebe Grüße
Evi
kirsHii
geschrieben am 03.02.2009 um 13:44 Uhr
Ich hab da nicht nach Tierquälerei gesucht. schon der Titel der Seite ist ganz anders.
Eine kolleginn von mir hatte kein I-net, aber sie hatte einen Vortraag über Papst Razinger.
Sie hat mir gebeten im I-net zu schauen. ich durchstöberte das I-net über Papst Razinger und so fand ich diese Seite..
Lassen wirs doch sein bitte.
Als 13-Jährige ist mir nicht viel möglich, den Tieren zu helfen, wenn ich schon einen Weg finde, nutze ich den auch um zu helfen...
Es war nicht in meiner Abschicht, dass nun alle denken ich sei gestört
Ich wollte nur was degegen unternehmen <:(
Lg
kirsHii
geschrieben am 03.02.2009 um 14:16 Uhr
Als ist nicht direkt aus dem Gesetzbuch aber es steht auf der U-liste:
Das Verbot sodomistischer Handlungen wurde 1969 aufgehoben. Seit 1969 kann jeder
seine persönlichen sexuellen Neigungen und Bedürfnisse durch ein Tier befriedigen, ohne mit
strafrechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen. Das Tierschutzgesetz kann herangezogen
werden, wenn Täter sich an fremden Tieren vergreifen und ihnen nachweislich erhebliche
Schmerzen zufügen. Wenn kein Nachweis erbracht werden kann, dass der Zoophilist (neuzeitlich
für Sodomist) die Verletzungen des Tieres infolge seines sexuellen Zugriffes billigend
in Kauf nahm (bedingter Vorsatz), kommt nur eine fahrlässige Verletzung in Betracht. Diese
ist nicht strafbar. Das betroffene Tier ist rechtlich ungeschützt