Ursprüngliche Ansicht darstellen: Wer helfen kann, soll helfen!

Susanne
geschrieben am 12.08.2007 um 18:39 Uhr
Oftmals erreichen uns Hilferufe von Menschen, die einen Fall von Tierquälerei oder ähnlich schlimmen Bedingungen bei Nachbarn, Freunden und / oder Bekannten entdecken und nicht wissen, wie man reagieren soll. Wir werden helfen, so gut es geht und mit Ratschlägen der Situation angemessen Hilfestellung geben.

Scheut Euch nicht zu fragen, auch wenn's unangenehm erscheinen mag, denn wann ist der richtige Zeitpunkt für Hilfe? Immer dann, wenn man davon erfährt. Manchmal kann ein Überlegen von Stunden schon zu lange sein.

Wir werden helfen, denn sweetrabbits verfügt über bundesweite Kontakte zu Vereinen, Schutzorganisationen und privaten Personen, die bereit sind, sofort zu helfen.

Polizei, Tierheim und Veterinärämter reagieren oft zu langsam oder gar nicht, wenn der Fall nicht groß und spektakulär genug erscheint. Wir kennen Menschen, die sofort eingreifen.
melosime
geschrieben am 13.08.2007 um 09:40 Uhr
inwieweit habt der tierschutz die berechtigung auf ein grundstück/in eine wohnung zu gehen und das tier zu holen, wenn der besitzer den zutritt verweigert?

wenn es diesmal nicht klappt, dass meine schwägerindas kleine löwenköpfchen abgibt, dann wende ichmich an den tierschutz.

ich finde es höchst grausam das kleine tier allein in einem kleinen käfig in einem dunklem geräteschuppen aus alu zu halten. im sommer, wenn die sonne draufknallt wird es zu heiß und im winter superkalt.

und von krallenschneiden etchat sie noch nie was gehört...
Dani
geschrieben am 13.08.2007 um 11:07 Uhr
nagel mich nicht fest, aber ich bin der meinung ohne berechtigung des besitzers...geht da wohl gar nichts......wenn muss die polizei oder das vet-amt ran!

der weg ist normalerweise mit der betreffenden person ruhig und sachlich zu reden.......und hoffen das einsicht eintritt!!!

malsusiruf....ruf...ruf....

in deinem fall solltest du kontakt mit einer tierschutzorga in deiner nähe aufnehmen, die dich unterstüzt!
Susanne
geschrieben am 13.08.2007 um 14:42 Uhr
Nur die Polizeit hat die Befugnis gegen den Willen des Wohnungs- oder Hausbesitzers Eintritt zu verlagen. Alles andere ist Hausfriedensbruch. Jedoch haben Vereine die Möglichkeit, die Polizeit hinzuzuziehen, worauf diese auch reagiert.
melosime
geschrieben am 13.08.2007 um 22:08 Uhr
das kann ja heiter werden. ich hoffe nicht, dass es soweit kommen wird, aber ich werde nicht zurückschrecken den tierschutz zu alarmieren, wenn sie so weitermacht.