Ursprüngliche Ansicht darstellen: Keine Tierhaltung????

NiSi
geschrieben am 28.06.2008 um 16:31 Uhr
Hallo!

Bin grad dabei mir eine andere wohnung zu suchen und gucke mir montag eine an, wo aber allerdings stand "keine tierhaltung"...was ich aber irgendwie anfangs überlesen habe!!

Nun erstmal meine Frage an euch...damit sind doch eigentlich Hunde, Katzen etc...gemeint oder?? Die Ninis laufen ja nicht frei in der Wohnung sondern bekommen ihr Gehege wieder...oder wie läuft das?!
SonjaT
geschrieben am 28.06.2008 um 16:36 Uhr
Nun ja, wenn das schon so klar drinsteht, dann würde ich vor Besichtigung anrufen und nachfragen, ob das auch für Kaninchen gilt.

Wenn die sagen ja, dann haste wenig Chancen!!!

Bei meiner Mama ist das auch so klar unterbunden.
Sylke
geschrieben am 28.06.2008 um 16:45 Uhr
Sonja, Kleintierhaltung darf nicht unterbunden werden. Der Vermieter hat gesetzlich keine Handhabe. //www.sweetrabbits.de/f101/dyn.html?x=596906658&_TID=7243&QTEXT=mietrecht
Allerdings ist es so eine Sache in eine Wohnung einzuziehen, wo man weiß, dass Tiere nicht erwünscht sind.

Gruß Sylke
SonjaT
geschrieben am 28.06.2008 um 16:50 Uhr
Naja, aber wenn er im Mietvertrag Tierhaltung nicht erlaubt! stehen hat, dann ist das doch sehr deutlich... Ich denke mal, vor Gericht könnte das dennoch zu einem Auszug führen...

Sylke
geschrieben am 28.06.2008 um 16:51 Uhr
So eine Klausel ist nichtig, was Kleintierhaltung angeht. Sie hat vor einem Gericht keinen Bestand.


EDIT: Kleintierhaltung im normalen Rahmen ist gemeint.

Gruß Sylke
Sylke
geschrieben am 28.06.2008 um 16:55 Uhr
Hier auch noch mal was Interessantes //www.sweetrabbits.de/f101/dyn.html?x=556409369&_TID=2774&QTEXT=vermieter

Gruß Sylke
Sammy2000
geschrieben am 22.07.2008 um 00:13 Uhr
Hallo NiSi!

Ich hatte dieselbe Angst. Mein neuer Vermieter hat sehr positiv reagiert, nachdem ich ihm erklärt habe, wie die Haltung funktioniert. In meinem Mietvertrag steht sogar, dass ich Häschen halten darf. Sei einfach offen und ehrlich, das beeindruckt. Und ermöglicht dem Vermieter, sich ein Bild zu machen. Solange Du keine Züchtung aufmachst, geht das sicher in Ordnung.
Widderchen
geschrieben am 22.07.2008 um 07:22 Uhr
Sylke, das ist nicht ganz richtig.

Vermieter können die Haltung von Kleintieren grundsätzlich nicht verbieten!!!

Allerdings handelt es sich hierbei nur um Tiere, welche artgerecht in einem Käfig gehalten werden können.
Da dies bei Kaninchen nicht zutrifft, wird es schwierig bzw. gar unmöglich!

NiSi, sei offen (wie Sammy schon sagte). Sag ihm, wie du vor hast deine Kaninchen zu halten und wieso du es so machst! sag ihm auch, das sie bei dieser Haltung nichts beschädigen werden. Schau wie der Vermieter reagiert. Sollte er dagegen sein, solltest du die Wohnung nicht nehmen, denn Krach schon vor dem Einzug ist schlecht!
Sylke
geschrieben am 22.07.2008 um 08:53 Uhr
Ähm? Was habe ich denn anderes gesagt? *verwirrtbin*

Gruß Sylke
Widderchen
geschrieben am 22.07.2008 um 09:32 Uhr
Du hast geschrieben, das die Klausel nichtig wäre!

das ist aber eigentlich nicht richtig!

Also ich würde mich darauf nicht berufen!

Wenn man Mäuse, Ratten oder nen Hamster haben würde, die man artgerecht in einem Käfig halten kann, dann darf ein Vermieter einem die Haltung nicht verbieten.
da man aber Kaninchen nicht artgerecht in einem Käfig halten kann, gilt dies nicht!!!!

er könnte es also verbieten!
Sylke
geschrieben am 22.07.2008 um 09:52 Uhr
Nina, lies Dir doch noch einmal die beiden von mir genannten Links genau durch. Kaninchenhaltung (in üblicher Tieranzahl, wobei sich die Frage stellt, was üblich ist) kann nicht verboten werden. Kaninchen sind Kleintiere, egal ob sie in einem Gehege oder in einem Käfig (Käfig ist natürlich nicht artgerecht) wohnen.

Allerdings würde ich niemals in eine Wohnung ziehen, wo der Vermieter Tierhaltung grundsätzlich ablehnt, denn auf Ärger hätte ich keine Lust. Aber verbieten kann ein Vermieter das nicht!

Gruß Sylke
Widderchen
geschrieben am 22.07.2008 um 12:00 Uhr
Hab sie ja gelesen...
...hab aber vor zwei Tagen eine Sendung über Mietrecht im TV geschaut

und dort haben sie ausdrücklich gesagt, das man Kleintiere halten darf, die man artgerecht in einem (b)Käfig (/b)halten kann

wie es nun genau ist, wenn man den Süßen ein Gehege baut kann ich dir nicht sagen!

Aber wie du schon sagst, Ärger würde ich auch vermeiden und wenn er generell dagegen ist, lieber was anderes suchen
Quokka
geschrieben am 22.07.2008 um 12:26 Uhr
Darf ich fragen, was das für eine Sendung war?

Und was ich mich auch frage: Wo ist der Unterschied zwischen einem Käfig mit Auslauf und einem Gehege? Außer der Größe selbstverständlich. Wieviel Platz Du von Deiner Wohnung "opfern" willst, ist doch Deine Sache, solange alles abgesichert ist und die Kaninchen, Ratten, etc. die Wohnung nicht nachhaltig schädigen können.

Über den Wohlfühl-Faktor in einer Wohnung, wo keine Tiere erwünscht sind, brauchen wir kaum reden...das wird uns allen gleich gehen!

Lieben Gruß
Dani
Widderchen
geschrieben am 22.07.2008 um 12:46 Uhr
das kam vor zwei Tagen auf RTL, da haben sie die 10 häufigsten Mieterfragen beantwortet!

Dadurch, das du ein Tier in einem Käfig hälst, entsteht keine Gefahl, das dieses Tier den "Mietgegenstand" beschädigt.

Sie sprachen auch nicht von einem Käfig mit Auslauf, sondern nur von einem Käfig!

Ich find es auch mehr als Schwachsinnig, keine Frage, ich hab halt nur erzählt, was ich dort gesehen hab!

Wie es sich dann in den einzelnen Fällen verhält weiß ich auch nicht!
Quokka
geschrieben am 22.07.2008 um 13:11 Uhr
*hust*
Nicht böse sein, aber RTL...naja, ich weiß nicht. Das sollte man nochmal überprüfen. Wenn schonmal Themen kamen, von denen ich Ahnung hatte, war ich doch mehr als einmal erstaunt, was die Reporter dort von sich gaben...

Finde allerdings gut, dass Du das hier eingebracht hast. Da heißt es, weiter nachforschen und nach eventuellen Urteilen zu suchen, die als Referenz gelten können.
Vielleicht kennt ja auch jemand eine Person, die sich wirklich gut mit Mietrecht auskennt...

Lieben Gruß
Dani
NiSi
geschrieben am 22.07.2008 um 14:42 Uhr
So, ich habe nun eine Wohnung gefunden wo ich meine Hasis mitnehmen kann :D
Die Vormieterin hatte auch ein Häschen, allerdings in einem Käfig...ich habe mir schon eine schäne Ecke ausgeguckt und der werde ich dann das Gehege hinbauen! Ist ja im Grunde das gleiche wie ein Käfig, nur größer und schöner :D

Im August gehts los...

Nur Bluna werde ich wohl schwerenherzens bei meinem (ex)freund lassen...werde nur die anderen 2 mitnehmen.
Quokka
geschrieben am 22.07.2008 um 14:51 Uhr
Erstmal Herzlichen Glückwunsch zur Wohnung!

Wieso willst Du denn ein Häschen alleine zurück lassen? (Wenn man es so ausrücken kann...)
Wird Dein Freund einen Partner holen?

Lieben Gruß
Dani
NiSi
geschrieben am 23.07.2008 um 13:23 Uhr
Ja, es hat schon einen Partner...das Kaninchen seines Bruders...sie haben sich eigentlich nur zufällig kennengelernt :D

Bluna saß im Gartengehege im Gras und dann hat sein Bruder seins einfach dazu gesetzt...so und nun sind die 2 unzertrennlich....deswegen...möchte sie nicht auseinander reißen ....
Sylke
geschrieben am 23.07.2008 um 13:56 Uhr
Der Rammler ist aber hoffentlich kastriert oder?

Gruß Sylke
ACF
geschrieben am 23.07.2008 um 15:34 Uhr
Da hat die Redaktion wohl eher etwas voreilig Schlüsse, aus einem noch überhaupt nicht abgeschlossenen Prozeß, gezogen.

Der BGH hat bisher nur erklärt, daß ein Verbot von Kleintieren generell null und nichtig ist.
Er hat aber offen gelassen, wie das in Einzelfällen aussieht.
Will man seine z.B. Kaninchen artgerecht halten und der Vermieter hat was dagegen, wird einem wohl nix anderes übrig bleiben, als individuell vor Gericht zu streiten.
Es obliegt dann dem jeweiligen Richter, dir Recht zu geben oder nicht.

Hier wäre ein Präzedenzfall nett
NiSi
geschrieben am 24.07.2008 um 15:22 Uhr
Ja der rammler ist natürlich kastriert....