Ursprüngliche Ansicht darstellen: Kaninchen in der Wohnung oder auf dem Balkon verboten?

Calavero
geschrieben am 26.08.2008 um 14:28 Uhr
Ich habe hier grad eine Vermittlungsanzeige gelesen in der als Grund angegeben wird, das die Vermieterin die Kaninchenhaltung auf dem Balkon nicht länger duldet, da ich der meinung war, das Kleintiere prinzipell erlaubt sind habe ich mich mal durch ein paar Gesetzestexte und Gerichtsurteile gelesen und kann dazu folgendes sagen:
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 14.11.2007 (Aktenzeichen: VIII ZR 340/06) ist die Kleintierhaltung in der Wohnung generell erlaubt! auch Vertragsklauseln in denen z.B. nur Zierfische und Ziervögel erlaubt sind, sind ungültig! zu Kleintieren gehören neben Zierfischen, geräuscharmen Ziervögeln, Hamstern und Schidkröten auch Zwergkaninchen. Vertragsklauseln die Tierhaltung generell verbieten sind nach einem Urteil des BGH vom 20.01.1993 (AZ: VIII ZR 10/92) ebenfalls unwirksam!
Was die Haltung auf dem Balkon betrifft kann man sagen, Prinzipiell gilt: Ein Bewohner darf seinen Balkon genau wie seine Wohnung zur freien Verfügung nutzen. Aber die Hausordnung gilt auch hier, so dass die Interessen weder des Vermieters oder des Nachbarn beeinträchtigt werden (was bei Kaninchenhaltung wohl nicht der Fall ist).
Etwas komplizierter ist das Absichern des Balkons da es sich hierbei unter Umständen um eine Bauliche Veränderung handelt! Man darf einen Sichtschutz, der ja auch als Absicherung dienen kann, nur anbringen, wenn dieser nicht höher als das Geländer des Balkons ist. Desweiteren muss dieser Sichtschutz farblich mit der Aussenfassade des Hauses harmonieren und darf die Aussenfassade nicht verunstallten (Urteil des Amtsgerichts Köln AZ: 212 C 124/98).
Nun muss man aber den Balkon ja Mardersicher gestallten, wozu dieser im prinzip zu verglasen oder zu vergittern ist. Zur Verglasung gibt es ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Az.: 2Z BR 127/01) nachdem eine Verglasung eine Bauliche Veränderung ist und somit der Zustimmung des Besitzers bedarf! Ich konnte keine Urteile finden, die etwas zum Vergittern des Balkons aussagen, aber ich denke das es da ähnlich aussieht und es sich um eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung handelt. Somit dürfte es fast unmöglich sein einen Balkon ohne zustimmung des Vermieters Mardersicher zu gestallten!
Katzennetze sind übrigens eine Grauzone. Das Amtsgericht Köln hat diese erlaubt (AZ: 222 C 227/01) während sie laut dem Obersten Bayrischen Landesgerichts eine negative Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage darstellen (2Z BR 38/03) und daher nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt sind!
Katzennetze sind jedoch nicht Mardersicher und daher meiner Meinung nach eh nicht geeignet zur Absicherung.
Falls jemand weiss, wie man einen Balkon auch ohne bauliche Veränderung Mardersicher gestallten kann... dann immer her damit.

Edit: Fussel hatte inzwischen die Idee einen Balkon auf Brüstungshöhe mit einem Gitter zu "Überdachen", dieses könnte zusammenklappbar sein, um den Balkon auch weiterhin für Menschen zu Nutzen. Da sich das nicht auf das Erscheinungsbild des Hauses auswirkt und auch keine Nachbarn belästigt, ist das eine Möglichkeit mit der man auch ohne die Zustimmung des Vermieters einen Balkon Mardersicher gestallten kann.
Damit ist eigentlich klar, das wenn man es wirklich möchte und bereit ist einen Gewissen Aufwand zu betreiben, einem kein Vermieter verbieten kann Kaninchen in der Wohnung oder auf dem Balkon zu halten!
Also lasst euch nicht von Vermietern einschüchtern... das Gesetz ist diesmal auf eurer Seite!
ACF
geschrieben am 26.08.2008 um 14:45 Uhr
Ausziehen und 'ne Wohnung mit Balkon suchen, wo der Vermieter nicht so 'ne Welle macht und seine Einwilligung in die bauliche Veränderung gibt
Calavero
geschrieben am 26.08.2008 um 16:20 Uhr
Ich dachte eigentlich eher an eine möglichkeit die einen nicht zum Umzug zwingt... ausserdem dürfte es für die meisten nicht sehr leicht sein eine Wohnung in passender größe, passender Lage und zu einem passenden Preis zu finden wo man dann noch einen Vermieter hat der nichts gegen bauliche Veränderungen hat!
ACF
geschrieben am 26.08.2008 um 19:17 Uhr
Das war doch auch ein Witz!
Calavero
geschrieben am 26.08.2008 um 19:44 Uhr
ist nicht als solcher bei mir angekommen... ich zitiere den Film Hot Shots "Wenn ich einen Witz machen wollte würde ich sagen: woran erkennt man das ein Elefant im Kühlschrank war?... an den Fußspuren in der Butter!"
Nichts für ungut... da war ich wohl etwas schwer von begriff /wirdoof
Nibor
geschrieben am 27.08.2008 um 11:44 Uhr
Tja... da hat man nicht viel in der Hand. Wenn es der Vermieter nicht möchte, muss man sich nunmal danach richten und ganz aus der Luft gegriffen sind die Bedenken des Vermieters ja nun auch nicht.
Also wenn ich eine Wohnung vermieten würde, dann gehe ich ja davon aus, dass da jemand für eine bestimmte Zeit einzieht und dafür bezahlt und wenn derjenige auszieht, ist die Wohnung wie vorher, wenn man vielleicht mal den Pinsel schwingt. Ich würde es auch nicht unbedingt begrüßen, wenn jemand aus meinem Eigentum einen schweizer Käse macht, um Gitter, Platten oder sonstwas anzubringen und eine Frage der Optik ist es in einem Mehrfamilienhaus auch. Wie will man eine Wohnung vermieten, wenn sich die Interessenten am Nachbarbalkon stören, der vielleicht kunterbunt und stümperhaft "mardersicher" gemacht wurde?
Dazu kommt halt noch der Faktor des Geruchs. Klar, wer regelmäßig sauber macht, macht da kaum Probleme, aber es gibt auch Leute, die scheren sich wenig drum und wenn man dann als Nachbar auf den Balkon geht und einem Kaninchenpipi um die Nase weht, ist man, verständlicherweise, auch wenig begeistert.

Kommt halt immer auf den Einzelfall an...
shelyra
geschrieben am 27.08.2008 um 12:34 Uhr
ich würde ehrlich, nie in eine wohnung einziehen, bei der der vermieter von anfang an sagt, dass er haustiere nicht mag. dann sucht man lieber etwas länger, aber irgendwann findet man sicher etwas. hab das selbst erlebt, als ich auf wohnungssuche war. damals hatte ich noch meerschweinchen und als ich mit denen angefangen habe (die ja wirklich nur im käfig lebten und ab und zu auslauf hatten) haben viele vermieter schon gezuckt. da war mir klar: hier werd ich nicht wohnen!
mira
geschrieben am 27.08.2008 um 12:46 Uhr
Ach ihr könnt euch gar nicht vorstellen, wie schwierig es ist, eine Wohnung mit Hund zu finden...

Mir wurde schon gesgat: "Lieber lass ich eine 17- jährige mit vier Kindern einziehen, als dass ein Hund dort wohnt."

Naja, ich werd schon noch was finden...irgendwann.

LG
ophilia
geschrieben am 27.08.2008 um 13:10 Uhr
Echt!!! Mit nur einen Hund?

Ich hab es eher so erlebt das die Vermieter eher einen Hund akzeptieren als ein Kind. Ungelogen da haben mir Vermieter erklärt das die Wohnung zu klein ist oder sonstigen Strunz nur damit kein Kind da mit einziehen.

Tierhaltung erlaubt aber "Kinderhaltung" verboten.

Wir konnten uns auch schon Sprüche anhören "Warum wir nicht Paterre wohnen würden, dann wäre der Transfer mit Rollstuhl nicht so schwierig."

Klar es gibt so viele Wohnungen Paterre die Behindertengerecht, Kinderfreundlich und Tierhaltung erlauben (wenns auch nur Kleintiere sind) Ja sicher Es macht einen heiden Spass sich mit einen Rollstuhl in einen kleinen Aufzug zu zwängen als ob das nicht Offensichtlich wäre.
mira
geschrieben am 27.08.2008 um 13:59 Uhr
Oje das glaub ich dir...
Eine neue Wohnung zu suchen macht echt keinen Spaß, besonders wenn man neben einer "Kaninchengerechten Wohnung" auch noch andere Ansprüche stellt.

Bei uns in Freiburg sind die Wohnungen auch noch recht teuer und meine sechs brauchen ja auch ein eigenes Zimmer.
Einen 18 m² Balkon werde ich nämlich wohl nicht finden.


Liebe Grüße