Ursprüngliche Ansicht darstellen: Bitte um Rat: Terrassenhaltung von Kaninchen nur mit Zustimmung des Vermieters?

Micky
geschrieben am 08.05.2009 um 09:56 Uhr
Hallo ihr Lieben,

wieder ein Mal brauche ich eure Hilfe .

Eine Nachbarin hat sich beim Vermieter über meine Kaninchen beschwert und behauptet, dass diese die anderen "Mieter und Besucher des Hauses" durch ihr Leben auf der Terrasse "belästigen" würde.

Im Mietvertrag steht nur, dass keine Tiere "mit Ausnahme von Kleintieren" gehalten werden dürfen. Wo diese Kleinen leben dürfen, und wo nicht, wurde nicht festgelegt.

Nun hat mir die Verwaltung ein Schreiben geschickt und mich aufgefordert, die Tiere sofort von der Terrasse zu holen, da eine "Haltung von Haustieren außerhalb der Wohnung nicht gestattet" ist.
Wisst ihr, ob sie das Recht auf ihrer Seite haben?

Danke und Gruß,
Micky
Hasenzahn
geschrieben am 08.05.2009 um 09:59 Uhr
Ob die Vermieter das Recht haben weiß ich leider nicht, da würde ich mich im Zweifelfalle an den Mieterschutzbund wenden.
Ich weiß nur, dass Tier in "adäquater Wohnungsnutzung" gehalten werden müssen (was auch immer das heißt) und Veränderungen an der Aussenfassade der Zustimmung bedürfen.
Zudem dürfen, soweit ich weiß die anderen Mieter durch die Haltung der Tiere nicht belästigt werden, wobei ich mich frage wie das bei Kaninchen auf der Terrasse geht?

Vielleicht kann dir hier noch jemand mehr sagen als ich!
Susanne
geschrieben am 08.05.2009 um 12:12 Uhr
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Man muss im Einzelfall schauen, in wieweit das auf Dich zutrifft. Auf jeden Fall beim Mieterschutzbund anfragen!