Nein, strafbar ist jede sexuelle Handlung unter 14 und dann noch, wenn sich beide in unterschiedlichen Schutzaltersstufen befinden, also sie 14 oder 15 und er 16, 17 oder 18.
Da bin ich nicht ganz sicher, aber etwa zu 90%, hab da im Mai noch nen Vortrag drüber gehalten...
Ich such mal gerade... ah, da.
http://www.praxis-jugendarbeit.de/jugendleiter-schulung/sexuelle-handlungen-strafrecht.html
(i)"Das Ermöglichen von sexuellen Handlungen mit Jugendlichen unter 16 Jahren ist zu verhindern."(/i)
und:
§ 180 StGB
Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
(1) (rot)Wer(/rot) sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder (rot)sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren (/rot)
1. durch seine Vermittlung oder
(rot)2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit
Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(/rot) Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
Also so schön das ja ist, lockere Eltern zu haben, kann ich das nicht "unterstützen"
