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Wer hat Zusatz im Mietvertrag bzgl. Kaninchenhaltung ?

Nutzer: Angelo
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geschrieben am: 22.12.2010    um 15:08 Uhr   IP: gespeichert
Aus leider wieder mal aktueller Veranlassung mal eine Frage:

Zur Kleintierhaltung benötigt man ja keine Zustimmung. Da wird allerdings von Tieren in geschlossen Behältnissen (also Käfig) ausgegangen. Da ich davon ausgehe, dass ihr alle Gehege- bzw. freie Wohnungshaltung habt, würde mich interessieren, wie es mit euren Vermietern und Mietverträgen aussieht.

1. Ist euren Vermietern eure Haltung bekannt ? Wenn ja, Reaktion.
2. Habt ihr im Mievertrag "Gehegehaltung o.ä." vereinbart ?
3. im allgemeinen eure Erfahrungen mit Vermietern bzw. den Verträgen.

Ich persönlich würde die Kaninchen nicht erwähnen (Kleintierhaltung ist ja nicht genehmigungspflichtig). Meine leben selbstverständlich im Käfig und genießen höchstens ab und zu mal etwas Freilauf unter strenger Aufsicht.

Evtl. Schäden durch den gelegentlichen Freilauf an der Wohnung muss ich bei Auszug ohnehin ersetzen.
  TopZuletzt geändert am: 22.12.2010 um 15:10 Uhr von Angelo
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Nutzer: judithp
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geschrieben am: 22.12.2010    um 15:13 Uhr   IP: gespeichert
Bei meinem Vermieter habe ich nicht erwähnt, dass wir Kaninchen haben. Allerdings haben wir einen Hund, der natürlich im Mietvertrage vereinbart ist. Das erlaubt zwar nicht die Gehegehaltung der Kaninchen, zeigt aber, dass der Vermieter Tieren gegenüber positiv eingestellt ist, zumal (mindestens) drei weitere Mietparteien (Klein)Tiere halten.

Allerdings empfehle ich jedem es vorher mit den Kaninchen zu erwähnen. Natürlich gibt das häufig Absagen (und wegen dem Hund haben wir noch mehr Absagen bekommen), aber es schützt vor Stress.

LG Judith

  TopZuletzt geändert am: 22.12.2010 um 15:32 Uhr von judithp
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Nutzer: Dottie
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geschrieben am: 22.12.2010    um 15:23 Uhr   IP: gespeichert
Also unser Vermieter weiß von unseren Kaninchen.

Ich fände es sonst aber auch ungerecht gegenüber dem Vermieter, dem ja nunmal die Wohnung gehört... zudem wäre es für das Mieter-Vermieter-Verhältnis bestimmt nicht förderlich, wenn sich der Vermieter hintergangen fühlt. Wenn er wie in Judith's Fall natürlich Hunde erlaubt, würde ich wahrscheinlich auch nicht nochmal extra nachfragen...

Für meinen Vermieter war es ok, obwohl meine Kaninchen selbstverständlich NICHT im Käfig leben.

LG, Anna
Liebe Grüße von Anna, Moppel & Dottie
  TopZuletzt geändert am: 22.12.2010 um 15:24 Uhr von Dottie
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Nutzer: Angelo
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geschrieben am: 22.12.2010    um 16:07 Uhr   IP: gespeichert
Zitat von: Dottie
Also unser Vermieter weiß von unseren Kaninchen.

Hallo Anna, verstehe ich das jetzt richtig ? Du hast den Vermieter vor Abschluss des MV über die Gehege-/freie Haltung informiert oder bevor du die Kaninchen angeschafft hast ihn um Erlaubnis gebeten ? Hast du auch einen entsprechenden Zusatz im MV ?

Huhu Judith, mit einem Hund ist es bestimmt auch nicht einfach. Kann ich mir gut vorstellen.

Ich kann mir nur vorstellen, dass viele eher zwei Wohnungskatzen genehmigen würden (deren Haltung ist ja bekannt), als zwei Freilauf- bzw. Gehegekaninchen. Das Problem ist, dass über derartige Kaninchenhaltung und -verhalten einfach zu wenig bekannt ist. Welcher Vermieter weiß z.B. dass sie eine Toilette benutzen ? Wenn du das z.B. in einen Bewerbungsbogen bei einer Wohnungsgesellschaft bzw. -genossenschaft einträgst, wirst du wahrscheinlich sofort aussortiert. Das wird dann so mit "Wohnungszoo", "Stall in der Wohnung", "Gestank" verbunden.

Muss zugeben, bevor ich Kaninchen hatte (war auch keineswegs informiert) hätte ich genauso gedacht.
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Nutzer: Feuerkind
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geschrieben am: 22.12.2010    um 16:40 Uhr   IP: gespeichert
Unser Vermieter wissen über unsere Kaninchen Bescheid, die letzten Vermieter auch.
Ich finde das selbstverständlich, dass man das sagt, sowas zu verheimlichen finde ich unfair.
Der Stress wenn es am Ende raus kommt wäre doch viel größer als den Vermieter von anfang an zu informieren

In der letzten Wohnung lebten die Tiere in einem festen Innengehege und unsere Vermieter haben das auch mal gesehen, als sie wegen einer Reperaturarbeit in der Wohnung die Wohnung besichtigen mussten

Ganz ehrlich: ich würde es NIE verheimlich, was macht man dann, wenn mal was in der Wohnung ist (wir hatten damals Schimmel) und der Vermieter die Wohnung besichtigen muss und plötzlich steht da nen riesen Gehege?

Sie fanden das auch toll, wie wir die Kaninchen halten, wir durften sie auch im angrenzenden Garten laufen lassen.

In der jetzigen Wohnung habe ich das auch von vornherein gesagt, sie wissen auch, dass die Kaninchen frei in der Wohnung leben.
Wir haben d ausgemacht, dass wir Schäden durch die Tiere vor Auszug beseitigen (was ja selbstverständlich sein sollte)

In unserem jetzigen Mitvertrag steht, dass Hunde und Katzen genehmigt werden müssen vom Vermieter und Kleintiere erlaubt sind.

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Nutzer: Dottie
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geschrieben am: 22.12.2010    um 16:44 Uhr   IP: gespeichert
Zitat von: Angelo
Hallo Anna, verstehe ich das jetzt richtig ? Du hast den Vermieter vor Abschluss des MV über die Gehege-/freie Haltung informiert oder bevor du die Kaninchen angeschafft hast ihn um Erlaubnis gebeten ? Hast du auch einen entsprechenden Zusatz im MV ?
Ja, ich habe ihn vor Abschluss des MV darüber informiert Ein entsprechenden Zusatz habe ich nicht im MV, da steht nur, dass die Haltung von Kleintieren im ''handelsüblichen Umfang'' erlaubt sei. Die von Katzen und Hunden müsste ich aber nochmal extra genehmigen lassen.
Liebe Grüße von Anna, Moppel & Dottie
  TopZuletzt geändert am: 22.12.2010 um 16:55 Uhr von Dottie
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Nutzer: CyCy
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geschrieben am: 22.12.2010    um 16:50 Uhr   IP: gespeichert
Ich habe vor zwei Monaten eine Wohnung angemietet und bei der Erstbesichtigung direkt meine Kaninchen erwähnt - auch angedeutet (nicht laut gesagt) dass sie eben herumlaufen und keinen Käfig haben.

Der Vermieter war erst sehr erschrocken, dann skeptisch. Ich habe ihm alles erklärt, habe sachlich und von mir aus Kompromisslösungen angeboten und ihm die Sicherung seiner Wohnung zugesichert (sprich, den PVC, Wandschutz, Gehegeelemente wenn er das wollen sollte).
Am Ende war er mit meiner Art der Haltung einverstanden, solang sie entweder in der Küche oder im Bad leben (dort liegen Fliesen, im Flur und Zimmer dagegen Teppich).
Ich habe mich dazu bereiterklärt, die Küche zu ihrem Reich zu machen und die Küchenfronten mit Gehegegittern zu schützen (dass die beiden sicher auch den Rest der Wohnung durchwandern dürfen wenn ich zugegen bin muss er ja nicht wissen und wird er auch nicht).

Das einzige was er sagte ist, dass er eben noch immer etwas skeptisch ist und sich das im Laufe des Jahres einmal anschauen kommen wird und sich vorbehält, dann doch noch etwas zu sagen, sollte ihm die Sache nicht gefallen.
Ich werde alles so sichern wie Fort Knox und er wird nichts zu beanstanden haben.


Kurz gesagt, mein Vermieter ist über meine freie Haltungsform informiert und so weit auch einverstanden. Mir war wichtig, das abzuklären BEVOR irgendetwas bezüglich eines Mietverhältnisses besprochen wird, denn ich wollte nicht am Tag der Vertragsuterzeichnung feststellen, dass das alles doch nichts wird. Also habe ich das direkt bei der Erstbesichtigung angesprochen, mich Kompromissbereit und verständig gezeigt und gut.



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Nutzer: Angelo
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geschrieben am: 22.12.2010    um 17:05 Uhr   IP: gespeichert
Zitat von: CyCy
und die Küchenfronten mit Gehegegittern zu schützen
Huhu, war die Wohnung bereits mit einer Einbauküche ausgestattet ?
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Nutzer: CyCy
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geschrieben am: 22.12.2010    um 18:23 Uhr   IP: gespeichert
Zitat von: Angelo
Huhu, war die Wohnung bereits mit einer Einbauküche ausgestattet ?
Klar, sonst würde ich das nicht als Honig-um-den-Bart-schmier-und-übrigens-bin-ich-ja-verantwortungsbewusst-Argument für den Vermieter benutzen Mit meiner eigenen Küche hätte der Beste ja nix zu schaffen, ich mit seiner vorsteinzeitlichen Müttercheneinrichtung allerdings schon.


(Off topic, aber ich würde sagen wenn meine Tiere seine Küche vernichteten und ich sie ersetzen müsste hätte er eigentlich den Jackpot gewonnen. Memo an mich: Aufpassen, dass er daraus keinen Vorteil schlägt...)



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Nutzer: Angelo
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geschrieben am: 22.12.2010    um 18:39 Uhr   IP: gespeichert
Hui, da hast du aber gut auf den Vermieter eingeredet. Bei einer Wohnung mit eingebauter Küche und Teppichboden. Das ist ja fast schon teilmöbliert. Und dann noch Tierhaltung und auch noch Kaninchen. Alle Achtung.
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Nutzer: LadyLangohr
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geschrieben am: 22.12.2010    um 19:51 Uhr   IP: gespeichert
Hi! Also, mein Vermieter weiß nichts von meinen Kaninchen. Ich habe es damals bewusst nicht angegeben, weil ich die Wohnung unbedingt brauchte (Scheidung, musste so schnell wie möglich aus der gemeinsamen Wohnung raus) und ich alle anderen Mitbewerber ausstechen wollte, da wäre Kaninchenhaltung evtl. ein Makel gewesen, wer weiß. Sollte er es durch Zufall herausfinden, kann ich ja immer noch behaupten, dass ich die Hasis erst lange NACH meinem Einzug zu mir geholt habe. Und bei Kaninchen muss man den Vermieter nicht um Erlaubnis bitten, insofern bin ich auf der sicheren Seite. Und die kaputte Tapete...hmmm...die muss ich dann wohl beim Auszug ersetzen. Ausserdem war die Wohnung ohnehin schon sehr abgenutzt, als ich dort eingezogen bin.
LG

Stina mit Makiko (a.k.a. Maki-Maus) und Horst-Fridolin (...und mit Jana, Freddie, Winnie, Flauschi-Wotan, Happy und Ayumi hinter der RBB. Ihr seid für immer in meinem Herzen. Ich werde euch nie vergessen, meine kleinen Lieblinge!)
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Nutzer: shelyra
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geschrieben am: 22.12.2010    um 21:05 Uhr   IP: gespeichert
bei unserer letzten mietwohnung hatte ich noch keine kaninchen, aber meerschweine. ich hatte bei allen besichtigungen angegeben, dass wir diese haben und beabsichtigten nach ihrem ableben (es waren schon ältere tiere) kaninchen anzuschaffen. habe deswegen auch einige absagen bekommen, aber das war es mir wert. was bringt mir ne super wohnung wenn es nur stress mit den vermietern gibt?

bei der wohnung die wir dann hatten waren die vermieter total tierfreundlich, da sie selber hunde hatten. die vermieterin wohnte über uns und aht uns sogar immer kohlrabiblätter oder karotten vom markt mitgebracht für die mümmelmänner!
If the primates that we came from had known that some day politicians would come out of the genepool they'd stayed up in the trees and written evolution off as a bad idea!
Babylon 5
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Nutzer: Angelo
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geschrieben am: 23.12.2010    um 09:46 Uhr   IP: gespeichert
Vögel, Meerschweinchen, Hamster, Kaninchen etc. würde ich nicht angeben, weil sie nicht genehmigungspflichtig sind. Wobei natürlich die Anzahl und Größe der Tiere eine Rolle spielt. Gehe jetzt von 2 - 3 Tieren, ca. 2 Kilo (also sog. Zwergkaninchen) aus. Evtl. Probleme könnte es höchstens mit der Art der Haltung (kein Käfig) geben.

Aufpassen muss man nur bei sogenannten Einliegerwohnungen (2-Familienhaus und der Vermieter bewohnt eine Wohnung). Da gelten andere Kündigungsbestimmungen. Und da sind die Reibungspunkte natürlich viel größer. Aber eine derartige Wohnung käme für mich persönlich sowieso nicht in Frage.
  TopZuletzt geändert am: 23.12.2010 um 10:22 Uhr von Angelo
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geschrieben am: 23.12.2010    um 11:07 Uhr   IP: gespeichert
Das muss ja jeder selbst wissen - ich denke rechtlich gesehen ist es natürlich nicht verwerflich, Kaninchen, Hamster, Degus,... nicht anzugeben - mir war es nur lieb mit dem Vermieter von vorn herein reinen Tisch zu haben, einfach weil in meiner Stadt die Wohnungslage ohnehin gelinde gesagt bescheiden ausschaut.


Ah, also sachliche Hintergrundinfos für die, die das noch nicht gesehen haben, gibt es auch hier >KLICK HIER!<
Bzw die weiterführenden Links dazu



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Nutzer: Angelo
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geschrieben am: 23.12.2010    um 11:43 Uhr   IP: gespeichert
Zitat von: CyCy
Mir war es nur lieb mit dem Vermieter von vorn herein reinen Tisch zu haben
Besser ist es auf jeden Fall. Bei dir hat es ja dank Überzeugungsargumenten auch geklappt.

Bei uns hier ist das Angebot an bezahlbaren Wohnungen auch nicht rosig. Viele Eigentümer sind Gesellschaften, Genossenschaften und private Vermieter die Mehrfamilienhäuser haben. Da wird ein Besichtigungstermin für alle Bewerber gemacht. Da ist dann ein Hausmeister, Angestellter oder oft auch Makler. Bei Interesse füllt man einen Bewerberbogen aus. Bei der Konkurrenz von Mitbewerbern vermeidet man natürlich gesetzlich unnötige Angaben, die negativ ausgelegt werden können um ein sofortiges Aussortieren zu vermeiden. Wenn du da was reinschreibst von "Kaninchen-Gehege o.ä" bist du wahrscheinlich sofort raus. Das ist halt viel anonymer.
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Nutzer: Jenny24
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geschrieben am: 23.12.2010    um 13:15 Uhr   IP: gespeichert
Huhu,

ich bin auch erst vor ca. 4 Monaten umgezogen und habe meinen Vermieter im Vorfeld darüber informiert, dass ich Kaninchen habe. Die Hausverwaltung ist sehr Tierlieb und wirbt auch in Anzeigen damit, dass der Ort dass Hundeparadies ist... Also grundsätzlich sind Tiere dort auch erlaubt.

Als wir eingezogen sind wurde erst nach ca. 3 Wochen die "offizielle" Wohnungsübergabe vorgenommen. Meine Vermieterin kam also in die Wohnung und war begeistert von meinem Kaninchenzimmer. Sie wusste nicht, dass man Kaninchen so halten kann und fand das ganze total spannend und süß. Ich habe sie ein wenig aufgeklärt (sie hatte früher auch mal Kaninchen im Garten) und damit war das für sie völlig i. O.. Ich habe ihr auch gesagt, dass Kaninchen für mich eine Alternative zu einem Hund wären, da ich diesen aus zeitlichen Gründen nicht halten kann, die Kaninchen jedoch untereinander kuscheln und es also nicht schlimm ist, wenn ich den ganzen Tag nicht da bin .

So war das bei mir.

LG Jenny
Liebe Grüße von mir und Paula & Cookie *meine Knusperschnuten-Bande für immer in meinem Herzen
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"Autor"  
Nutzer: greebo
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geschrieben am: 23.12.2010    um 13:16 Uhr   IP: gespeichert
1. Nein, nicht bekannt.

2. Die damals vorhandenen Kaninchen sind bei meinem Ex geblieben, neue waren nicht geplant, deshalb gab es bei Vertragsabschluß keine Veranlassung, etwas zu vereinbaren. Weil Kaninchen grundsätzlich erlaubt sind, habe ich sie später auch nicht nachgemeldet. Sollte die Vermieterin unwahrscheinlicherweise mal zu Besuch kommen, würde ich auf die Schnelle ein Gehege konstruieren, damit sie nix zu meckern hat und Diskussionen gar nicht erst aufkommen. Schäden müßte ich nach dem Auszug sowieso ersetzen.

3. Der vorherige Vermieter war der Meinung, 5 Kaninchen könne man nicht in der Wohnung halten und wollte, dass wir sie in den Schuppen verbannen. Ich habe damals etliches Gerichtsurteile herausgesucht und nach einigem Hin und Her hat er nach Rücksprache mit seinem albernen Hausbesitzerverein die Nins dann schließlich zähneknirschend akzeptiert. Allerdings habe ich damals mit geschlossener Haltung argumentiert. Bei zugegebener freier Wohnungshaltung wäre es vielleicht anders ausgegangen.
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"Autor"  
Nutzer: olafundlucas
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geschrieben am: 23.12.2010    um 13:59 Uhr   IP: gespeichert
Ich würde dem Vermieter anbieten, den Zustand vor Einzug und den Zustand nach einem Auszug zu fotografieren.

So sind beide Parteien auf der sicheren Seite. Das sollte man bei evtl. Vorschäden, die z.B. eine Einbauküche vorweist, sowieso machen, denn dann kann der Vermieter hinterher nicht sagen, das war aber vorher noch nicht.

*angeb*
Ansonsten halt ich mich hier mal fein raus, denn mir hat nen eigenes Haus und ich kann machen, was ich möchte
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"Autor"  
Nutzer: catfish
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geschrieben am: 23.12.2010    um 22:23 Uhr   IP: gespeichert
Hi,

Als wir umziehen mussten und wieder ein kleines Häuschen im Grünen gesucht haben, habe ich bei der Besichtigung meine Haustiere im Vorfeld erwähnt. Die Nins habe ich erst seit August und den Vermieter vorher gefragt, da wir im Garten ein Freigehege bauen wollten bzw. gebaut haben, nachdem wir die Erlaubnis erhalten haben. Der Vermieter hat inzwischen auch mal vorbeigeschaut und es wurde für gut befunden. Natürlich wurde der Abbau des Aussengeheges bei Auszug mündlich vereinbart.
Haustiere zu verschweigen kann irgendwann zu Problemen führen, mein Vermieter würde es als Verrtauensbruch bezeichnen, er will gefragt werden, genehmigt dann sowieso fast alles

LG
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Nutzer: Regina140586
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geschrieben am: 05.01.2011    um 22:02 Uhr   IP: gespeichert
Mein Vermieter weiß Bescheid! Habe damals bei der Wohnungssuche immer gleich wenn ich auf eine Wohnungsanzeige angerufen habe am Telefon gefragt ob Hasihaltung ein Problem wäre! Ich finde dass einem das eine Menge Ärger erspart und ich muss sagen, ich habe bestimmt insgesamt auf 90 Wohnungsanzeigen angerufen und nur EINER wollte keine Kaninchen haben! Hat mich selbst gewundert aber alle anderen hatten überhaupt kein Problem damit, viele haben sich sogar gewundert warum ich denke dass das ein Problem sein könnte! Hunde oder Schlangen etc wären bei vielen eher ein Problem gewesen! Einer hat gesagt, naja, wenn ich keine Kaninchenzucht aufmache und es in einem halben Jahr statt 2 dann 20 sind ist es ihm egal!

Allerdings weiß ich nicht, ob mein Vermieter nicht denkt, dass ich Käfighaltung habe, das denken nämlich die meisten! Aber er hat es nicht kontrolliert und somit hat er nicht gesehen dass die Beiden im Gehege wohnen! Aber ist alles abgesichert, über dem Parkett ist PVC verlegt, vor der Wand ist noch zusätzlich Gitter etc. und sie haben noch nichts kaputt gemacht (abgesehen von meinem Fernsehkabel, aber da kommen sie jetzt auch nicht mehr hin), allerdings versteht sich für mich das von selber dass ich das ersetzen würde!

Mein Vermieter ist Rechtsanwalt und er hat in meinen Vertrag noch zusätzlich hineingeschrieben dass die "Kaninchenhaltung gestattet ist solange keine Geruchsbelästigung eintritt"! War mir auch sehr wichtig, dass das noch schriftlich festgelegt wurde!

Also null Problemo, aber ich würde nie "heimlich" meine Kaninchen mitnehmen, würde immer vorher nachfragen und ggf würde ich da nicht einziehen! Aber im Nachhinein den Ärger zu haben, darauf hätte ich keine Lust!
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"Autor"  
Nutzer: Problemi
Status: Hase
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geschrieben am: 06.01.2011    um 12:07 Uhr   IP: gespeichert
Ich habe keinen Mietvertrag.

Das ich mit 6 Kaninchen eingezogen bin wusste mein Vermieter, ebenso, dass ich 2 Aussengehege bauen werde, allerdings sind noch 4 illegale Untermieter eingezogen. 2 auf dem Dachboden und 2 im Bad. Aber nur bis zur Vermittlung.

Mit meinem letzten Vermieter war nur vereinbart, dass ich ein Gehege bis 70qm im Garten bauen kann, es wurden dann 35qm und wie viele Tiere da drinnen waren war egal und im Mietvertrag stand auch nichts.
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Nutzer: Nifflords
Status: SR-Team
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geschrieben am: 07.01.2011    um 11:20 Uhr   IP: gespeichert
Wir haben damals gleich beim Einzug nach Kaninchen gefragt und die Vermieterin hat es recht gelassen aufgenommen. Sie könne Kleintierhaltung ohnehin nicht verbieten und wolle das auch nicht.
Falls deutliche Schäden an den Fuß-und Scheuerleisten entstünden, müssten wir die eben ersetzen... und wenn sie im Sommer auf dem Balkon sind, sollen wir drauf achten, dass der Buddelkisten- und Blumentopfinhalt nicht immer auf dem Hof landet (bzw weggefegt wird).

Die Vereinbarung ist nur mündlich, aber bisher hat es auch keine Probleme gegeben. Schäden durch die Nifflords (gottseidank sind sowohl Fußleisten als auch Tapeten uninteressant) sind bis dato nicht aufgetreten und wir erwarten auch, dass das so bleibt
Beste Grüße von Sarah und den Nifflords!



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"Autor"  
Nutzer: Hasen
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geschrieben am: 08.01.2011    um 20:13 Uhr   IP: gespeichert
Wir haben unsere Vermeiter einige male gefragt, ob wir einen Hund halten dürfen und die vermieter selber hatten nix dagegen, aber die Mutter von der Vermierterin (wohnt unter uns). Die alte Hexe mag nichts was sich bewegt.
Daher haben wir uns einfach Kaninchen gekauft, damit sie sich noch ein bisschen ärgern kann, das Verhältnis zu der Nachbarin ist ja sowieso nicht so gut, und da man Kleintiere immer halten darf, war uns das auch egal, und die Vermieterin hat auch nichts deshalb gesagt...
The day, when I stop loving you is the day when I close my eyes forever.
Viele Grüße auch von Fine, Cookie (R.I.P), Snoopy, Bailey & Luna

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