Auf den Beitrag: (ID: 421551) sind "7" Antworten eingegangen (Gelesen: 2262 Mal).
"Autor"

Pflegestelle (Meldung)

Nutzer: Perla
Status: Hase
Post schicken
Registriert seit: 02.01.2013
Anzahl Nachrichten: 27

geschrieben am: 22.10.2016    um 14:32 Uhr   IP: gespeichert
Guten Tag,

Ich war eine Zeit lang (Bis zum RHD-Ausbruch) als Private Pflegestelle tätig gewesen,nun habe ich alle Anzeigen von mir löschen wollen und habe gesehen das diese von einem Nutzer gemeldet wurden wegen angeblichen "Gewerblichen Handel",was natürlich der größte Unfug ist.

Ich habe eine Vermutung,das es die andere Private Pflegestelle hier in meinem Dorf ist,da sie mich auf den Tod nicht leiden kann (Gibt zwar keinen mir bekannten Grund,aber Na gut)

Jetzt zur Zeit habe ich natürlich keine Anzeigen online,da ich ja nicht als Pflegestelle tätig bin.

Ich sehe natürlich jetzt ein Problem,dass wenn ich ab nächstem Jahr wieder als Pflegestelle tätig sein will,sie immer wieder meine Anzeigen löscht.

Nun habe ich schon mit dem Tierheim bzw der Tierheimleitung (mit welchem ich übrigens sehr gut in Verbindung stehe wegen Spenden und Ehrenamtlicher Arbeit) gesprochen und sie hat mir dazu geraten,wenn ich nochmal gemeldet werde Kontakt mit dem Anzeigen-Betreiber aufzunehmen und gegebenenfalls sogar eine Anzeige gegen Unbekannt wegen der Bekanten "Üblen Nachrede" zu stellen.

Wie würdet ihr reagieren? bzw wie handeln?

Ich finde es unglaublich schade,dass man als tierlieber und hilfsbereiter Mensch so behandelt wird.
Meine Pflege-Kaninchen kamen teilweise aus Pappkartons und wusste nicht was es heißt sich mal ausgestreckt hinzulegen.

Liebe Grüße
  Top
"Autor"  
Nutzer: Gretchen
Status: SR-Team
Post schicken
Registriert seit: 02.05.2009
Anzahl Nachrichten: 8796

geschrieben am: 22.10.2016    um 15:09 Uhr   IP: gespeichert
Wo hattest Du die Anzeigen denn eingestellt, bei ebay?
Liebe Grüße von Manu mit Fetti und Sissi
für immer im Herzen: Holly, Flöckchen, Moppi, Pienchen, Maja, Bobelix, Norbi
  Top
"Autor"  
Nutzer: Perla
Status: Hase
Post schicken
Registriert seit: 02.01.2013
Anzahl Nachrichten: 27

geschrieben am: 22.10.2016    um 15:47 Uhr   IP: gespeichert
Bei Ebay-kleinanzeigen

Viele haben natürlich dort schlechte Erfahrungen gemacht,aber bis jetzt kann ich wirklich sagen,dass ich nur vernünftige und Leute kennen gelernt habe,welche auch Ahnung von Kaninchen haben oder selbst im Tierschutz tätig sind/waren.





  Top
"Autor"  
Nutzer: Hermeliinchen
Status: Junghase
Post schicken
Registriert seit: 15.06.2016
Anzahl Nachrichten: 61

geschrieben am: 22.10.2016    um 21:14 Uhr   IP: gespeichert
Was macht die andere Pflegestelle denn soviel anders so dass sie denkt dich anschwärzen zu müssen?

Ich glaube genau genommen braucht man einen Sachkundenachweis um als Pflegestelle arbeiten zu dürfen, allerdings ist das scheinbar in jedem Bundesland anders und wenn man das nur in sehr kleinem Rahmen macht nicht unbedingt nötig. So ganz blicke ich da auch nicht durch. Ich weiß nur dass der Sachkundenachweis mehrere hundert Euro kostet.
Wenn man sehr regelmäßig Tiere "verkauft" könnte es da aber vielleicht diverse Vorschriften geben?
Bevor du über eine Anzeige gegen Unbekannt nachdenkst, würde ich mich also vorher gründlich informieren.
  Top
"Autor"  
Nutzer: Gretchen
Status: SR-Team
Post schicken
Registriert seit: 02.05.2009
Anzahl Nachrichten: 8796

geschrieben am: 22.10.2016    um 21:21 Uhr   IP: gespeichert
Falls das wieder passieren sollte, könntest Du zum Einen direkt mit eBay in Kontakt treten. Zum Thema Abgrenzung gewerblich - privat gibt es hier auch eine Seite (vielleicht ja hilfreich als Argumentationshilfe): >KLICK HIER!<
Wenn sich herausfinden lässt, wer Dich als gewerblich gemeldet hat, kannst Du natürlich auch versuchen, mit dieser Person direkt in Kontakt zu treten.
Liebe Grüße von Manu mit Fetti und Sissi
für immer im Herzen: Holly, Flöckchen, Moppi, Pienchen, Maja, Bobelix, Norbi
  Top
"Autor"  
Nutzer: Perla
Status: Hase
Post schicken
Registriert seit: 02.01.2013
Anzahl Nachrichten: 27

geschrieben am: 22.10.2016    um 21:50 Uhr   IP: gespeichert
Danke für eure Tipps und Hilfe

Ich habe mich (bevor ich mit der Aufnahme von Pflegekaninchen begonnen habe) mit meinem Tierarzt über das Thema Private Pflegestelle unterhalten und er meinte das dass mittlerweile recht viele machen und solange man jetzt nicht anfängt sehr viele Kaninchen aufzunehmen und zu "verkaufen/abzugeben" kann man als Private Pflegestelle tätig sein.

Wenn es hoch kommt habe ich im Monat 3-4 Pflegekaninchen gehabt,was jetzt im Gegensatz zu anderen Pflegestellen nicht viel ist.

Ich denke mal das es so eine leichte Grauzone ist.

Ist zwar jetzt ein blödes Beispiel,aber wenn ich bei Ebay 100mal einen Staubsauger verkaufe,wird irgendwann das Finanzamt o.ä aufmerksam,aber wenn ich ihn nur 2 mal im Monat verkaufe,interessiert es eig. so gut wie keinen und trotzdem kann ich rein theoretisch ein "Gewerblicher Händler" sein.


Von einem Sachkunde nachweis für die Pflegestellen habe ich bis jetzt noch nichts gehört,aber werde am Montag mal meinen Tierarzt fragen.

Ich finde es halt sehr schade,weil eig hat man ja die selben Interessen und man will ja (zumindest Ich) die Kaninchen in ein neues artgerechtes Zuhause vermitteln.

Ich hatte hier schon ein Wildkaninchen gehabt,welcher zusammen mit seiner Partnerin bei mir abgegeben wurde.
Die beiden haben sich kein bisschen verstanden.
Für Ihn habe ich in Duisburg ein wunderbares Zuhause gefunden wo er bei der Frau 24h im abgesicherten Garten (über 1200qm²) frei mit den anderen Kaninchen rennen und leben darf.

Davor hockte er in einem leider so typischen 1m Käfig...


Naja,habe jetzt auch schon mit Ebay Kontakt aufgenommen und gesehen,dass sie keine Anzeigen auf einmal mehr drin hat.
Ich habe Ebay ach geschrieben das ich sie im Verdacht habe.

  TopZuletzt geändert am: 22.10.2016 um 21:51 Uhr von Perla
"Autor"  
Nutzer: CyCy
Status: SR-Team
Post schicken
Registriert seit: 30.07.2009
Anzahl Nachrichten: 22563

geschrieben am: 22.10.2016    um 22:26 Uhr   IP: gespeichert
Die Sachkunde nach §11 ist für eine Tätigkeiten verpflichtend vor dem Gesetz vorgeschrieben - als Kaninchen-Pflegestelle erfüllt man allerdings viele der möglichen Voraussetzungen für einen verpflichtenden Nachweis garantiert nicht (zum Beispiel das gewerbsmäßige Züchten, das ausbilden von Hunden für Dritte oder das importieren/exportieren von Tieren).
Was aber wohl vorkommen kann ist, dass das Amt die eigene Tätigkeit als "gewerbsmäßig" einschätzt (also mit Gewinnerzielungsabsicht) - dann müsste man seine Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen. Oder aber wenn man die Tiere in einem "Tierheim oder tierheimähnlichen Einrichtung" unterbringt - das wäre eine Stelle die auf Dauer gebaut ist und dafür angelegt wurde Fund- und Abgabetieren für Dritte aufzunehmen und zu pflegen.
Auch hier kommt es wieder ein bisschen auf das Amt (jeweils das zuständige Veterinäramt vor Ort) an, ab wann sie da einen Schein für nötig erachten.

Am besten kann man das aber selber mal nachlesen, steht alls im besagten §11 des Tierschutzgesetzes genau aufgelistet. Auf meinen Tierarzt würde ich mich da weniger verlassen, der ist ja Veterinär und nicht Jurist oder selbst Pflegestelle (nichts gegen deinen Tierarzt).






Was deinen Verdacht angeht: Du darfst das Thema hier gern weiterpflegen und berichten, ob sich etwas ergibt. Ich würde dich nur bitten, in Sachen Vermutungen und Verdacht nicht viel weiter etwas zu sagen.
Dieses sprechen über Dritte, auch wenn hier keine Namen oder Details genannt wurden, bekommt immer so schnell ein Geschmäckle.



*Jetzt Pate werden*: >KLICK HIER!<
  Top
"Autor"  
Nutzer: Perla
Status: Hase
Post schicken
Registriert seit: 02.01.2013
Anzahl Nachrichten: 27

geschrieben am: 22.10.2016    um 23:40 Uhr   IP: gespeichert
Zitat von: CyCy
Die Sachkunde nach §11 ist für eine Tätigkeiten verpflichtend vor dem Gesetz vorgeschrieben - als Kaninchen-Pflegestelle erfüllt man allerdings viele der möglichen Voraussetzungen für einen verpflichtenden Nachweis garantiert nicht (zum Beispiel das gewerbsmäßige Züchten, das ausbilden von Hunden für Dritte oder das importieren/exportieren von Tieren).
Was aber wohl vorkommen kann ist, dass das Amt die eigene Tätigkeit als "gewerbsmäßig" einschätzt (also mit Gewinnerzielungsabsicht) - dann müsste man seine Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen. Oder aber wenn man die Tiere in einem "Tierheim oder tierheimähnlichen Einrichtung" unterbringt - das wäre eine Stelle die auf Dauer gebaut ist und dafür angelegt wurde Fund- und Abgabetieren für Dritte aufzunehmen und zu pflegen.
Auch hier kommt es wieder ein bisschen auf das Amt (jeweils das zuständige Veterinäramt vor Ort) an, ab wann sie da einen Schein für nötig erachten.

Am besten kann man das aber selber mal nachlesen, steht alls im besagten §11 des Tierschutzgesetzes genau aufgelistet. Auf meinen Tierarzt würde ich mich da weniger verlassen, der ist ja Veterinär und nicht Jurist oder selbst Pflegestelle (nichts gegen deinen Tierarzt).






Was deinen Verdacht angeht: Du darfst das Thema hier gern weiterpflegen und berichten, ob sich etwas ergibt. Ich würde dich nur bitten, in Sachen Vermutungen und Verdacht nicht viel weiter etwas zu sagen.
Dieses sprechen über Dritte, auch wenn hier keine Namen oder Details genannt wurden, bekommt immer so schnell ein Geschmäckle.
Ich denke mal,wie du es schon schreibst das eine Pflegestelle die viele Kaninchen aufnimmt bzw für einen Verein oder ein Tierheim tätig ist solch einen Sachkundenachweis braucht,das kann ich mir auch sehr gut vorstellen.

Verlassen tue ich mich natürlich nicht darauf und werde mich mal in den nächsten Tagen schlau machen.

Gewinnbringend ist meine Tätigkeit als Pflegestelle in keinster Weise gewesen,wenn man es finanziell sieht,habe ich bei jedem Kaninchen wesentlich "drauf gezahlt",durch die Schutzgebühr (Kastrat:30€,Häsin:20€) war lediglich nur beim Kastrat die Impfung abgedeckt.
Weitere Kosten wie Futter,Zubehör,Gehege,usw sind in keinster Form durch die Schutzgebühr finanziert worden.

Also von Gewinn kann niemals die Rede sein,ist natürlich auch nie Sinn und Zweck der Sache gewesen.

Naja,bin mal gespannt ob ich nochmal gemeldet werde,oder es sich jetzt auf die einmalige Meldung belässt.



Hätte jetzt auch zu der Person nichts mehr gesagt ;)
Aber ich verstehe natürlich was du meinst.



  Top