Auf den Beitrag: (ID: 4583) sind "4" Antworten eingegangen (Gelesen: 2863 Mal).
"Autor"

Wer helfen kann, soll helfen!

Nutzer: Susanne
Status: SR-Team
Post schicken
Registriert seit: 01.01.1970
Anzahl Nachrichten: 34483

geschrieben am: 12.08.2007    um 18:39 Uhr   IP: gespeichert
Oftmals erreichen uns Hilferufe von Men<span <span class="markcol">classspan>="markcol">schspan>en, die einen Fall von Tierquälerei oder ähnlich <span <span class="markcol">classspan>="markcol">schspan>limmen Bedingungen bei Nachbarn, Freunden und / oder Bekannten entdecken und nicht wissen, wie man reagieren soll. Wir werden helfen, so gut es geht und mit Rat<span <span class="markcol">classspan>="markcol">schspan>lägen der Situation angemessen Hilfestellung geben.

<span <span class="markcol">classspan>="markcol">Schspan>eut Euch nicht zu fragen, auch wenn's unangenehm er<span <span class="markcol">classspan>="markcol">schspan>einen mag, denn wann ist der richtige Zeitpunkt für Hilfe? Immer dann, wenn man davon erfährt. Manchmal kann ein Überlegen von Stunden <span <span class="markcol">classspan>="markcol">schspan>on zu lange sein.

Wir werden helfen, denn sweetrabbits verfügt über bundesweite Kontakte zu Vereinen, <span <span class="markcol">classspan>="markcol">Schspan>utzorganisationen und privaten Personen, die bereit sind, sofort zu helfen.

Polizei, Tierheim und Veterinärämter reagieren oft zu langsam oder gar nicht, wenn der Fall nicht groß und spektakulär genug er<span <span class="markcol">classspan>="markcol">schspan>eint. Wir kennen Men<span <span class="markcol">classspan>="markcol">schspan>en, die sofort eingreifen.

*Jetzt Pate werden*: >KLICK HIER!<



Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben.
*George Bernard Shaw*
  Top
"Autor"  
Nutzer: melosime
Status: Megahase
Post schicken
Registriert seit: 14.04.2007
Anzahl Nachrichten: 948

geschrieben am: 13.08.2007    um 09:40 Uhr   IP: gespeichert
inwieweit habt der tier<span <span class="markcol">classspan>="markcol">schspan>utz die berechtigung auf ein grundstück/in eine wohnung zu gehen und das tier zu holen, wenn der besitzer den zutritt verweigert?

wenn es diesmal nicht klappt, dass meine <span <span class="markcol">classspan>="markcol">schspan>wägerindas kleine löwenköpfchen abgibt, dann wende ichmich an den tier<span <span class="markcol">classspan>="markcol">schspan>utz.

ich finde es höchst grausam das kleine tier allein in einem kleinen käfig in einem dunklem geräte<span <span class="markcol">classspan>="markcol">schspan>uppen aus alu zu halten. im sommer, wenn die sonne draufknallt wird es zu heiß und im winter superkalt.

und von krallen<span <span class="markcol">classspan>="markcol">schspan>neiden etchat sie noch nie was gehört...
"Der Wunsch, ein Tier zu halten, entspringt einem uralten Grundmotiv - nämlich der Sehnsucht des Kulturmenschen nach dem verlorenen Paradies."
  Top
"Autor"  
Nutzer: Dani
Status: VIP
Post schicken
Registriert seit: 01.01.1970
Anzahl Nachrichten: 17947

geschrieben am: 13.08.2007    um 11:07 Uhr   IP: gespeichert
Zitat von: melosime
inwieweit habt der tierschutz die berechtigung auf ein grundstück/in eine wohnung zu gehen und das tier zu holen, wenn der besitzer den zutritt verweigert?

nagel mich nicht fest, aber ich bin der meinung ohne berechtigung des besitzers...geht da wohl gar nichts......wenn muss die polizei oder das vet-amt ran!

der weg ist normalerweise mit der betreffenden person ruhig und sachlich zu reden.......und hoffen das einsicht eintritt!!!

malsusiruf....ruf...ruf....

in deinem fall solltest du kontakt mit einer tier<span <span class="markcol">classspan>="markcol">schspan>utzorga in deiner nähe aufnehmen, die dich unterstüzt!


Meine Engel Lotti, Speedy-Baby, Chanel, Kermit, Klopfer, Flecki, Maxima, Morti und Frau von und zu Tante Pauli ihr seid unvergessen und für immer in meinem Herzen.



  TopZuletzt geändert am: 13.08.2007 um 11:08 Uhr von Dani
"Autor"  
Nutzer: Susanne
Status: SR-Team
Post schicken
Registriert seit: 01.01.1970
Anzahl Nachrichten: 34483

geschrieben am: 13.08.2007    um 14:42 Uhr   IP: gespeichert
Nur die Polizeit hat die Befugnis gegen den Willen des Wohnungs- oder Hausbesitzers Eintritt zu verlagen. Alles andere ist Hausfriedensbruch. Jedoch haben Vereine die Möglichkeit, die Polizeit hinzuzuziehen, worauf diese auch reagiert.

*Jetzt Pate werden*: >KLICK HIER!<



Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben.
*George Bernard Shaw*
  Top
"Autor"  
Nutzer: melosime
Status: Megahase
Post schicken
Registriert seit: 14.04.2007
Anzahl Nachrichten: 948

geschrieben am: 13.08.2007    um 22:08 Uhr   IP: gespeichert
das kann ja heiter werden. ich hoffe nicht, dass es soweit kommen wird, aber ich werde nicht zurück<span <span class="markcol">classspan>="markcol">schspan>recken den tier<span <span class="markcol">classspan>="markcol">schspan>utz zu alarmieren, wenn sie so weitermacht.
"Der Wunsch, ein Tier zu halten, entspringt einem uralten Grundmotiv - nämlich der Sehnsucht des Kulturmenschen nach dem verlorenen Paradies."
  Top