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Mietwohnung - wieviele Kaninchen erlaubt? |
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geschrieben am: 21.09.2007 um 11:56 Uhr IP: gespeichert
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Wieviele Kaninchen sind in <span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>er 100qm Wohnung erlaubt? |
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geschrieben am: 21.09.2007 um 12:00 Uhr IP: gespeichert
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Zitat von: GhettoMuffin Wieviele Kaninchen sind in einer 100qm Wohnung erlaubt? |
Pro Kaninchen 2 qm - das wären dann quasi 50 Kaninchen
Spaß bei Seite:
Vermieter können <span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>em nicht verbieten Kaninchen zu halten
Oder was m<span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>st du mit d<span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>er Frage genau ?
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Liebe Grüße von Steffi
Und für immer im Herzen: Mein kleiner Teddy Mogli und mein süßes Engelchen Mausi
IN LOVELY MEMORY OF MY SWEET ANGEL MAUSI
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geschrieben am: 21.09.2007 um 12:01 Uhr IP: gespeichert
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Kaninchen sind nicht genehmigungspflichtig. Dennoch sollte k<span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>e Geruchs- und Lärmbelästigung auftreten, damit sich niemand daran stören kann. |
*Jetzt Pate werden*: >KLICK HIER!<
Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben.
*George Bernard Shaw* |
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geschrieben am: 21.09.2007 um 12:07 Uhr IP: gespeichert
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Das sie nicht genehmigungspflichtig sind weiß ich - auch können sie nicht verboten werden. M<span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>e Frage: wenn ich z.B. in <span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>er 3-Zimmer Wohnung <span <span class="markcol">classspan>="markcol">EINspan> Zimmer NUR für die Knickel habe, es nicht stinkt, sauber ist und alles mit PVC ausgelegt und auch gesichert ist - KÖNNTE er dann verlangen, dass ich die Anzahl z.B. um 5 reduziere?? |
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geschrieben am: 21.09.2007 um 12:21 Uhr IP: gespeichert
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Das ist <span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>e gute Frage! Ich denke in <span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>er Mietwohnung sollte die Kaninchenhaltung im "normalen" Rahmen bleiben. Gegen <span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan> extra Zimmer für die Kaninchen spricht nix, soweit Du Dir im Klaren bist, was Du an Renovierungskosten und Arbeit beim Auszug zu leisten hast!
Hast Du denn etwas bestimmtes vor?
Gruß Sylke |
Sylke mit ihren 11 Monstern.....Oskar, Johanna, Sir Cedrik, Pauline, Poldi, Luise und den Babys Schnucki, Schwänli, Bärli, Amadeus und Aramis
Hermitier, Julchen und Alice immer im Herzen
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geschrieben am: 21.09.2007 um 12:23 Uhr IP: gespeichert
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N<span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan> ich hab nix bestimmtes vor - aber ich lese eben ab und an so Fälle wo jemand 15 Knickel in der Wohnung hat - alles sauber und so - aber der Vermieter sagt: N<span <span class="markcol">classspan>="markcol">EINspan>, sind zuviele |
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geschrieben am: 21.09.2007 um 12:37 Uhr IP: gespeichert
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gegen kaninchen in <span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>er mietswohnung spricht nichts. aber wie gesagt es sollte sich im normalen rahmen halten und k<span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>e be<span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>trächtigung anderen mietern gegenüber entstehen. das heisst: geruch oder lärmbelästigung.
wenn du d<span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>en ninchen <span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan> zimmer zur verfügung stellst ist das ok. aber wie schon gesagt: sollten schäden in diesem zimmer entstehen bist du verpflichtet die bei auszug zu beheben.
aber mal was anderes .... du bist dem vermieter gegenüber nicht verpflichtet anzugeben das du ninchen in d<span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>er wohnung hälst. das zählt auch für hamster, merries, kl<span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>e vögel, schildkröten usw. bei hunden und katzen schaut es da schon anderst aus. ist im mietvertrag nicht ausdrücklich das halten von diesen verboten kann man sie nach rücksprache mit dem vermieter halten. er kann es aber auch ausdrücklich im mietvertrag untersagen hunde und katzen zu halten.
aber les dir das mal selber durch ....
lg maren
Hat der Mieter <span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>en Formularmietvertrag unterschrieben (das ist der Regelfall), so fragt sich, inwieweit <span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>e dort enthaltene vorformulierte Klausel zur Haustierhaltung wirksam ist.
* Folgende Klauseln sind unwirksam: "Tiere dürfen nicht gehalten werden" oder "Das Halten von Haustieren ist untersagt". Da diese Klauseln auch die Haltung von Kl<span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>tieren (z.B. Zierfischen, Wellensittichen, Goldhamstern, Mäusen) verbieten, die weder den Nachbarn, noch den Vermieter stören können, sind sie unwirksam. Der Mieter darf also Kl<span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>tiere dieser Art halten, da sich diese Tierhaltung im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs hält.
* Die Klausel "Dem Mieter ist es verboten Hunde und Katzen zu halten" ist wirksam. Hier bleibt dem Mieter die Kl<span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>tierhaltung gestattet, so dass das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nicht verletzt ist. <span <span class="markcol">classspan>="markcol">Einspan>e Ausnahme muss auch hier gemacht werden, wenn der Mieter <span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>en Blindenhund benötigt.
* Wirksam ist auch folgende Klausel: "Die Haltung von Haustieren bedarf der Zustimmung des Vermieters". Hier ist der Vermieter grundsätzlich in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt. S<span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>e Entscheidung muss sich aber an sachlichen Kriterien ausrichten. Solche Kriterien sind die Eignung des Mieters zur Tierhaltung, die ablehnende Haltung anderer Mieter zu der Tierhaltung (= Frage des Hausfriedens) oder die Gefahr, dass nunmehr auch <span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>e Vielzahl der anderen Mieter entsprechende Tiere halten wollen.
2. Tierhaltung, wenn k<span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>e Ver<span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>barung im Mietvertrag getroffen wurde
Ist hinsichtlich der Tierhaltung k<span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>e Ver<span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>barung im Mietvertrag getroffen worden, so darf der Mieter ohne Erlaubnis Kl<span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>tiere halten. Dazu gehören z.B. Zierfische, Wellensittiche, Goldhamster, Mäuse und Meerschw<span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>chen. Hinsichtlich der Haltung von Katzen ist die Rechtsprechung nicht <span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>heitlich.
Für <span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>e darüber hinausgehende Tierhaltung benötigt der Mieter die Erlaubnis des Vermieters. Dieser muss die Erlaubnis selbst dann nicht erteilen, wenn er anderen Mietern die Tierhaltung erlaubt hat, denn <span <span class="markcol">classspan>="markcol">einspan>en Grundsatz der Gleichbehandlung gibt es im Privatrecht nicht |
Liebe Grüße von Maren, Feivel, Elvis,Spike und Mama Bianca
Das schönste an einem Mann ist meist die Frau an seiner Seite |
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