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Mietwohnung - wieviele Kaninchen erlaubt?

Nutzer: GhettoMuffin
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geschrieben am: 21.09.2007    um 11:56 Uhr   IP: gespeichert
Wieviele Kaninchen sind in einer 100qm Wohnung erlaubt?
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Nutzer: Steffi
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geschrieben am: 21.09.2007    um 12:00 Uhr   IP: gespeichert
Zitat von: GhettoMuffin
Wieviele Kaninchen sind in einer 100qm Wohnung erlaubt?
Pro Kaninchen 2 qm - das wären dann quasi 50 Kaninchen

Spaß bei Seite:

Vermieter können einem nicht verbieten Kaninchen zu halten
Oder was meinst du mit deiner Fra<span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan> <span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan>nau ?

Liebe Grüße von Steffi
Und für immer im Herzen: Mein kleiner Teddy Mogli und mein süßes Engelchen Mausi

IN LOVELY MEMORY OF MY SWEET ANGEL MAUSI
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Nutzer: Susanne
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geschrieben am: 21.09.2007    um 12:01 Uhr   IP: gespeichert
Kaninchen sind nicht <span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan>nehmigungspflichtig. Dennoch sollte keine <span <span class="markcol">classspan>="markcol">Gespan>ruchs- und Lärmbelästigung auftreten, damit sich niemand daran stören kann.

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Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben.
*George Bernard Shaw*
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Nutzer: GhettoMuffin
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geschrieben am: 21.09.2007    um 12:07 Uhr   IP: gespeichert
Das sie nicht <span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan>nehmigungspflichtig sind weiß ich - auch können sie nicht verboten werden. Meine Fra<span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan>: wenn ich z.B. in einer 3-Zimmer Wohnung EIN Zimmer NUR für die Knickel habe, es nicht stinkt, sauber ist und alles mit PVC aus<span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan>legt und auch <span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan>sichert ist - KÖNNTE er dann verlan<span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan>n, dass ich die Anzahl z.B. um 5 reduziere??
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Nutzer: Sylke
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geschrieben am: 21.09.2007    um 12:21 Uhr   IP: gespeichert
Das ist eine gute Fra<span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan>! Ich denke in einer Mietwohnung sollte die Kaninchenhaltung im "normalen" Rahmen bleiben. <span <span class="markcol">classspan>="markcol">Gespan><span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan>n ein extra Zimmer für die Kaninchen spricht nix, soweit Du Dir im Klaren bist, was Du an Renovierungskosten und Arbeit beim Auszug zu leisten hast!
Hast Du denn etwas bestimmtes vor?

Gruß Sylke
Sylke mit ihren 11 Monstern.....Oskar, Johanna, Sir Cedrik, Pauline, Poldi, Luise und den Babys Schnucki, Schwänli, Bärli, Amadeus und Aramis
Hermitier, Julchen und Alice immer im Herzen

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Nutzer: GhettoMuffin
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geschrieben am: 21.09.2007    um 12:23 Uhr   IP: gespeichert
Nein ich hab nix bestimmtes vor - aber ich lese eben ab und an so Fälle wo jemand 15 Knickel in der Wohnung hat - alles sauber und so - aber der Vermieter sagt: NEIN, sind zuviele
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Nutzer: BERNHARD
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geschrieben am: 21.09.2007    um 12:37 Uhr   IP: gespeichert
<span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan><span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan>n kaninchen in einer mietswohnung spricht nichts. aber wie <span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan>sagt es sollte sich im normalen rahmen halten und keine beeinträchtigung anderen mietern <span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan><span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan>nüber entstehen. das heisst: <span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan>ruch oder lärmbelästigung.
wenn du deinen ninchen ein zimmer zur verfügung stellst ist das ok. aber wie schon <span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan>sagt: sollten schäden in diesem zimmer entstehen bist du verpflichtet die bei auszug zu beheben.

aber mal was anderes .... du bist dem vermieter <span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan><span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan>nüber nicht verpflichtet anzu<span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan>ben das du ninchen in deiner wohnung hälst. das zählt auch für hamster, merries, kleine vö<span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan>l, schildkröten usw. bei hunden und katzen schaut es da schon anderst aus. ist im mietvertrag nicht ausdrücklich das halten von diesen verboten kann man sie nach rücksprache mit dem vermieter halten. er kann es aber auch ausdrücklich im mietvertrag untersa<span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan>n hunde und katzen zu halten.
aber les dir das mal selber durch ....


lg maren


Hat der Mieter einen Formularmietvertrag unterschrieben (das ist der Re<span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan>lfall), so fragt sich, inwieweit eine dort enthaltene vorformulierte Klausel zur Haustierhaltung wirksam ist.

* Fol<span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan>nde Klauseln sind unwirksam: "Tiere dürfen nicht <span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan>halten werden" oder "Das Halten von Haustieren ist untersagt". Da diese Klauseln auch die Haltung von Kleintieren (z.B. Zierfischen, Wellensittichen, Goldhamstern, Mäusen) verbieten, die weder den Nachbarn, noch den Vermieter stören können, sind sie unwirksam. Der Mieter darf also Kleintiere dieser Art halten, da sich diese Tierhaltung im Rahmen des bestimmungs<span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan>mäßen <span <span class="markcol">classspan>="markcol">Gespan>brauchs hält.
* Die Klausel "Dem Mieter ist es verboten Hunde und Katzen zu halten" ist wirksam. Hier bleibt dem Mieter die Kleintierhaltung <span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan>stattet, so dass das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nicht verletzt ist. Eine Ausnahme muss auch hier <span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan>macht werden, wenn der Mieter einen Blindenhund benötigt.
* Wirksam ist auch fol<span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan>nde Klausel: "Die Haltung von Haustieren bedarf der Zustimmung des Vermieters". Hier ist der Vermieter grundsätzlich in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt. Seine Entscheidung muss sich aber an sachlichen Kriterien ausrichten. Solche Kriterien sind die Eignung des Mieters zur Tierhaltung, die ablehnende Haltung anderer Mieter zu der Tierhaltung (= Fra<span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan> des Hausfriedens) oder die <span <span class="markcol">classspan>="markcol">Gespan>fahr, dass nunmehr auch eine Vielzahl der anderen Mieter entsprechende Tiere halten wollen.

2. Tierhaltung, wenn keine Vereinbarung im Mietvertrag <span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan>troffen wurde

Ist hinsichtlich der Tierhaltung keine Vereinbarung im Mietvertrag <span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan>troffen worden, so darf der Mieter ohne Erlaubnis Kleintiere halten. Dazu <span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan>hören z.B. Zierfische, Wellensittiche, Goldhamster, Mäuse und Meerschweinchen. Hinsichtlich der Haltung von Katzen ist die Rechtsprechung nicht einheitlich.

Für eine darüber hinaus<span <span class="markcol">classspan>="markcol">gespan>hende Tierhaltung benötigt der Mieter die Erlaubnis des Vermieters. Dieser muss die Erlaubnis selbst dann nicht erteilen, wenn er anderen Mietern die Tierhaltung erlaubt hat, denn einen Grundsatz der Gleichbehandlung gibt es im Privatrecht nicht

Liebe Grüße von Maren, Feivel, Elvis,Spike und Mama Bianca



Das schönste an einem Mann ist meist die Frau an seiner Seite
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