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Schweigepflicht !!!!!!

Nutzer: BERNHARD
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geschrieben am: 22.09.2007    um 13:28 Uhr   IP: gespeichert
also ... mein männe ist schon eine weile im krankenstand da er ein kaputtes rechtes handgelenk hat. verursacht durch einen motorradunfall vor ca 20 jahren. vor 1 jahr fingen die probleme mit der hand an. er bekam wahnsinnige schmerzen und wurde inzwischen schon 5 mal an der selben operiert.
dar<class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>fhin hat er beim versorgungsamt einen antrag <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>f prozent gestellt, was ja <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>ch sein gutes recht ist. er informierte seine firma darüber ( zeitarbeitsfirma ) die ihm dar<class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>fhin sofort fristlos gekündigt hat. sie warf ihm arglistige täuschung vor weil er vor 4 jahren nicht angegeben hätte krank zu sein. ( konnte er ja nicht da er erst 3 jahre später erkrankte ). mit dieser geschichte ging es vors arbeitsgericht da sie ihm <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>f grund eines antrages nicht fristlos kündigen dürfen.

aber jetzt kommt der hammer:

heute kam post vom rechtsanwalt meines mannes und darin steht das sich die firma bei der krankenkasse meines mannes über dessen krankenstand erkundigt hat. und die kröhnung ist ... sie bekamen <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>skunft !!! der sacharbeiter ging sogar soweit zu beh<class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>pten das mein mann wohl nicht mehr arbeitsfähig wäre !!!!
wie kann sich diese person anmaßen solch eine <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>skunft zu erteilen? bis jetzt weiss noch keiner gen<class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span> wie es beruflich weiter gehen soll, da er immer noch in ärztlicher behandlung ist.
wie kann so was sein ???? untersteht die krankenkasse nicht <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>ch der ärztlichen schweigepflicht? muss man nicht eine vollmacht unterzeichnen damit die krankenkasse <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>skunft an dritte erteilen darf ??
mein mann ist <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>f t<class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>send das kann ich euch sagen. wenn heute die aok <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>f hätte würde es r<class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>chen.
aber montag kann sich diese person warm anziehen und sich wünschen nie <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>f die welt gekommen zu sein. und das ganze werden wir <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>ch unserem rechtsanwalt übergeben. das wird rechtliche folgen haben.
dann sollen die doch gleich alles öffentlich freigeben damit jeder pupans guggen kann was der liebe nachbar so für wehwehchen hat. wo kommen wir denn da hin ??

Liebe Grüße von Maren, Feivel, Elvis,Spike und Mama Bianca



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Nutzer: Brina83
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geschrieben am: 22.09.2007    um 13:54 Uhr   IP: gespeichert
Das ist ja wohl der Knaller überh<class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>pt...

Guck mal, hab ich im Net gefunden:

Schweigepflicht
Das Gesetz nimmt es mit der ärztlichen Schweigepflicht sehr gen<class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>. Unter die Geheimhaltungspflicht fallen selbst so scheinbar banale Fakten wie Ihr Name und ob Sie sich in Behandlung befinden.

Zu Verschwiegenheit verpflichtet sind nicht nur die Ärzte, sondern <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>ch das Praxispersonal, die Angestellten im Krankenh<class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>s und bei den Krankenkassen. Selbst der eigenen Sprechstundenhilfe darf der Arzt nur die Informationen weitergeben, die sie für ihre Arbeit benötigt.

Grundsätzlich gilt die Schweigepflicht gegenüber jedem Dritten, ob Arbeitgeber, Staat oder anderen Ärzten – selbst gegenüber den Angehörigen. Atteste für Behörden und Arbeitgeber dürfen nur die unbedingt notwendigen Daten enthalten. In Prozessen hat der Arzt ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Da die Krankenkassen sonst ihren gesetzlichen <class="markcol">span class="markcol">Auclass="markcol">span>fgaben nicht nachkommen können, muss der Arzt der Krankenkasse bestimmte Daten <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>ch ohne Schweigepflichtsentbindung mitteilen, zum Beispiel die Diagnose

Schweigepflichtiger Personenkreis des § 203 StGB

Gilt die Schweigepflicht <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>ch für die Angestellten der Krankenkassen?
Angestellte der Krankenkassen sind ebenfalls an die Schweigepflicht gebunden. Für Sie gilt die gesetzliche Schweigepflicht, die im Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechtes geregelt ist. Ist ein Angestellter direkt für den Vertr<class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>ensarzt tätig, so gilt er als dessen Hilfsperson und unterliegt damit der ärztlichen Schweigepflicht
  TopZuletzt geändert am: 22.09.2007 um 13:58 Uhr von Brina83
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Nutzer: Langohrfreund
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geschrieben am: 22.09.2007    um 20:04 Uhr   IP: gespeichert
Immer mehr maßen die sich an. S<class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>erei!
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Nutzer: melosime
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geschrieben am: 23.09.2007    um 01:39 Uhr   IP: gespeichert
nun ist aber das kind schon in den brunnen gefallen. selbst ein gericht kann jetzt nicht sagen, vergesst das mal wieder was die krankenkasse gesagt hat, ihr dürftet das ja gar nicht wissen und nun stellt ihn wieder ein...
die zeitarbeitsfirma hat ihre info und die findet ohne probleme nen anderen grund deinen mann r<class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>szuwerfen. und wenn es "personelle umstrukturierung" ist.

das ist ein mist....
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Nutzer: BERNHARD
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geschrieben am: 23.09.2007    um 11:36 Uhr   IP: gespeichert
ja das wissen wir, aber nichts desto trotz muss man dagegen doch angehen, oder ??? man kann die aok doch nicht einfach so gewären lassen ......
schließlich hat man doch <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>ch noch rechte in diesem staat ......

lg maren

Liebe Grüße von Maren, Feivel, Elvis,Spike und Mama Bianca



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Nutzer: Sylke
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geschrieben am: 23.09.2007    um 11:43 Uhr   IP: gespeichert
Ich finde es <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>ch die Höhe, was da gel<class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>fen ist! Wenn meine Krankenkasse irgendwem <class="markcol">span class="markcol">Auclass="markcol">span>skunft geben würde, würde ich <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>ch <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>srasten. Nicht, dass ich was zu verheimlichen hätte, aber es geht um das Prinzip des Datenschutzes. Ich hab ja <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>ch <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>f der Arbeit mit empfindlichen Daten zu tun, und kann nicht irgendeinem Mensch <class="markcol">span class="markcol">Auclass="markcol">span>skuft geben, den es nicht betrifft!
In wie weit, man da rechtlich gegen vorgehen kann, weiß ich nicht! Habt Ihr eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, hoffentlich nicht bei der gleichen Versicherung!

Gruß Sylke
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Nutzer: BERNHARD
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geschrieben am: 23.09.2007    um 12:21 Uhr   IP: gespeichert
zu verbergen haben wir ja <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>ch nichts, nur das sacharbeiter falsche ärztliche diagnosen stellen und an dritte weiter geben finde ich nen hammer ....
mein mann musste 3 tage einen leistungstest durch die BG leisten. in dem bericht steht drinn, das eine umsetzung am arbeitsplatz nötig ist oder er eine umschulung machen muss da er die im moment <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>szuübende arbeit nicht mehr machen kann. das heisst aber nicht das er nicht mehr arbeitsfähig ist. er kann arbeiten, nur nicht mehr die gewohnte arbeit <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>süben.
also hat der sacharbeiter eine komplett falsche <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>ssage gemacht gegenüber dem arbeitgeber !!!!!!
leider haben wir keine rechtschutzversicherung doch werden wir das morgen unserem rechtsanwalt übergeben denn er vertritt meinen mann ja gegen diese zeitarbeitsfirma "persona mobile".

lg maren

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Nutzer: melosime
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geschrieben am: 23.09.2007    um 12:59 Uhr   IP: gespeichert
ich meinte ja <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>ch nicht, dass ihr euch das gefallen lassen sollt - ich würde da gen<class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>so <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>f die barrikaden gehen. nur hat der mitarbeiter der KK ganz schönen schaden angerichtet und ich frage mich wie das wieder gutgemacht werden soll??
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Nutzer: BERNHARD
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geschrieben am: 23.09.2007    um 13:05 Uhr   IP: gespeichert
Zitat von: melosime
ich meinte ja auch nicht, dass ihr euch das gefallen lassen sollt - ich würde da genauso auf die barrikaden gehen. nur hat der mitarbeiter der KK ganz schönen schaden angerichtet und ich frage mich wie das wieder gutgemacht werden soll??
ja das hat er .... leider ..... geht da überh<class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>pt noch was gut zu machen ???
wir können nur wiederlegen das mein mann nicht arbeitsunfähig ist. bringen wird ihm das <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>ch nicht sehr viel. die firma will ihn los werden, so oder so...

lg maren

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  TopZuletzt geändert am: 01.10.2007 um 15:11 Uhr von BERNHARD
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Nutzer: melosime
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geschrieben am: 23.09.2007    um 15:08 Uhr   IP: gespeichert
gen<class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span> das meinte ich damit. die firma hat nun eine info bekommen, die sie natürlich gegen deinen mann einsetzen wird. ich frage mich ob nun der mitarbeiter oder die KK selbst so eine art entschädung zahlen müssten, denn ohne diese info könnte dein mann noch weiter angestellt sein und gehalt bekommen....
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geschrieben am: 23.09.2007    um 15:29 Uhr   IP: gespeichert
strafbar hat sich <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>f jeden fall der sacharbeiter der AOK gemacht !!!! ob man dem arbeitgeber eins reindrücken kann weiss ich nicht. aber arbeitgeber sind nicht befugt erkundigungen dieser art einzuholen.
morgen wenn wir beim rechtsanwalt waren wissen wir mehr.

lg maren

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geschrieben am: 23.09.2007    um 15:46 Uhr   IP: gespeichert
halt uns darüber mal <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>f dem l<class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>fenden - ich drück dir/euch <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>f jeden fall die d<class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>men, dass der typ mal so richtig ...und ihr recht bekommt
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geschrieben am: 23.09.2007    um 15:57 Uhr   IP: gespeichert
na klar, das werde ich <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>f jeden fall. kann ja sein es kommt mal einer von euch in die situation ....

lg maren

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geschrieben am: 24.09.2007    um 14:21 Uhr   IP: gespeichert
Mann oh Mann!

Das les ich ja jetzt erst...

Ich oute mich jetzt mal lieber nicht, dass ich <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>ch bei ner Krankenkasse arbeite


In wie weit ihr was gegen den Sachbearbeiter tun könnt, ist fraglich...
Ihn selbst, als Person, kann man nicht zur Rechenschaft ziehen... Wenn dann nur die AOK.

trotzdem gebe ich zu, dass er seine schweigepflicht verletzt hat.

Da muss man echt höllisch <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>fpassen und ich kenne das nur zu gut.
Die Arbeitgeber haben manchmal die miesestens Tricks dr<class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>f, um den Sachbearbeitern irgendwas <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>s der Nase zu ziehen... Da muss man so höllisch <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>fpassen...

Bitte halt uns <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>f dem L<class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>fenden...
Warst du heute in der AOK?
Wie haben sich die dazu geäußert....



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Der Tod ist nur die Wende, Beginn der Einigkeit!"
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Nutzer: BERNHARD
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geschrieben am: 24.09.2007    um 14:39 Uhr   IP: gespeichert
hallo ...
so wir waren bei der krankenkasse. die distanziert sich von der <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>ssage des arbeitgebers!!!!
die sachbearbeiterin hat uns gl<class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>bwürdig versichert das nichts dergleichen gesagt worden ist. jedes telefonat wird protokoliert und im computer war kein gespräch disbezüglich <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>fgelistet. sie wisse von der schweigepflicht und würde sich hüten jemals etwas zu sagen. aber sie kenne die tricks der arbeitgeber die mit allen mitteln versuchen an eine <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>skunft zu kommen.
die AOK hat mit dem arbeitgeber meines mannes telefoniert und nachgefragt wer ihnen denn diese <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>skunft gegeben hat. ob er denn einen namen der person hat ..... und nun nimmt die firma diesen absatz zurück und beh<class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>ptet das die BG erfurt ihnen diese <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>ssage gemacht hat.

nun gut das stimmt <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>ch nicht denn mein mann hat heute morgen schon mit der BG erfurt telefoniert. und die sagen <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>s das sie zu keiner zeit weder telefonisch noch schriftlich <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>skünfte erteilt haben.

also nehme ich jetzt erst mal meine anschuldigungen gegenüber der AOK zurück.

das wird noch ein steiniger weg ...

lg maren


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  TopZuletzt geändert am: 24.09.2007 um 14:40 Uhr von BERNHARD
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geschrieben am: 24.09.2007    um 17:41 Uhr   IP: gespeichert
Oh Mann...

Und da soll man jetzt mal wissen, wer sich hier verplappert hat...

Vielleicht hat der AG diese <class="markcol">span class="markcol">Auclass="markcol">span>ssage nur getroffen um zu testen, ob er Recht hat mit seiner "Vermutung" oder was <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>ch immer.
Wie gesagt, sind die Arbeitgeber teilweise ganz schöne Schlitzohren...

Was das "Eintragen von Telefonaten" im Computer angeht...
Da kann es schon <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>ch mal passieren, dass das ein oder andere Telefonat "vergessen" wird einzutragen....

Aber hier einen Schuldigen zu finden, wird wohl schwierig sein.


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Nutzer: BERNHARD
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geschrieben am: 24.09.2007    um 19:30 Uhr   IP: gespeichert
das ist jetzt ein hin und her .... der hat gesagt ... nein die hat gesagt ... wir haben nichts gesagt .... also ich gl<class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>be da kommt nix bei r<class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>s. das wir nur menschen sind iss klar und das das eine oder andere nicht gemacht wird kann <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>ch passieren.
jetzt sch<class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>en wir mal weiter was es gibt ....

lg maren

PS. wollte niemanden bei den krankenkassen als schlecht hinstellen, nicht das du dich jetzt persönlich angesprochen fühlst .... waren das we nur mächtig s<class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>er und schockiert ....


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Nutzer: Jokita
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geschrieben am: 25.09.2007    um 10:42 Uhr   IP: gespeichert
Nur zur Erklärung wie die Anfragen vom Arbeitgeber immer l<class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>fen: Diagnosen dürfen Krankenkassen definitiv keine Angaben machen. solche Arbeitgeber werden am Telefon einfach abgewiesen.
Die Krankenkasse darf/muss dem Arbeitgeber aber <class="markcol">span class="markcol">Auclass="markcol">span>skünfte über die Vorerkrankungszeit machen. D.h. die Krankenkasse stellt fest ob der Arbeitnehmer immer wegen der gleichen Krankenheit erkrankt war oder ob es sich um andere Diagnosen handelt (die Diagnosen werden dabei aber nicht genannt). Dar<class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>s kann der Arbeitgeber ggf. <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>ch Rückschlüsse ziehen.

Die Zukunft ist etwas, das die meisten Menschen erst lieben,
wenn es Vergangenheit geworden ist.

William Somerset Maugham
  TopZuletzt geändert am: 25.09.2007 um 10:43 Uhr von Jokita
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geschrieben am: 25.09.2007    um 12:42 Uhr   IP: gespeichert
von irgend jemanden müssen sie ja <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>skunft bekommen haben denn sie wissen ja das krankenbild meines mannes. nur von wem das wird sich nicht nachvollziehen lassen.
wir haben nun den rechtsanwalt eingeschaltet der akteneinsicht bei der AOK anfordert. vielleicht weiss man dann mehr. <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>ch die BG erfurt hat sich bereit erklärt uns die akten zu senden damit man klarheit hat was, wann und wem geschrieben wurde.

lg maren

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geschrieben am: 25.09.2007    um 17:39 Uhr   IP: gespeichert
Zitat von: Jokita
Nur zur Erklärung wie die Anfragen vom Arbeitgeber immer laufen: Diagnosen dürfen Krankenkassen definitiv keine Angaben machen. solche Arbeitgeber werden am Telefon einfach abgewiesen.
Die Krankenkasse darf/muss dem Arbeitgeber aber Auskünfte über die Vorerkrankungszeit machen. D.h. die Krankenkasse stellt fest ob der Arbeitnehmer immer wegen der gleichen Krankenheit erkrankt war oder ob es sich um andere Diagnosen handelt (die Diagnosen werden dabei aber nicht genannt). Daraus kann der Arbeitgeber ggf. auch Rückschlüsse ziehen.

Tja, so sollte es normalerweise sein...


Aber manchmal "passiert" es halt doch...
Egal ob sich der Sachbearbeiter verplappert oder sonst was.
sind halt <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>ch nur Menschen.


Aber sch... ist das ganze schon.


Wenn mich ein Arbeitgeber anruft, dann schalte ich <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>tomatisch <class="markcol">span class="markcol">auclass="markcol">span>f Alarmstufe rot....


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Nutzer: jodel
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geschrieben am: 25.09.2007    um 20:17 Uhr   IP: gespeichert
Wie ist denn der Stand der Dinge?
Habt ihr dem Bearbeiter schon die Meinung gegeigt?
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